Bearbeiten von „StuRa:Freier zusammenschluss von studentInnenschaften e. V.

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Liebe Leute, der erste Eindruck mag erschreckend wirken. Es entsteht der Eindruck, dass scheinbare Formalia in Verbindung mit wahrgenommener Polemik "auf der Tagesordnung steht". Mit entsprechender Erfahrung ist dann aber festzustellen, dass bei einer derartigen Anzahl von Aktiven es Struktur und Durchsetzungsvermögen braucht. Ferner ist es ein Sammelbecken für hochschulpolitische "Pflegefälle". Aber eben genau diese sind es, die entsprechende Expertise und notwendige Spitzfindigkeit für das "bundespolitische Geschäft" mit sich bringen.
Liebe Leute, der erste Eindruck mag erschreckend wirken. Es entsteht der Eindruck, dass scheinbare Formalia in Verbindung mit wahrgenommener Polemik "auf der Tagesordnung steht". Mit entsprechender Erfahrung ist dann aber festzustellen, dass bei einer derartigen Anzahl von Aktiven es Struktur und Durchsetzungsvermögen braucht. Ferner ist es ein Sammelbecken für hochschulpolitische "Pflegefälle". Aber eben genau diese sind es, die entsprechende Expertise und notwendige Spitzfindigkeit für das "bundespolitische Geschäft" mit sich bringen.
Es sollte nicht erwartet werden, dass ab Anbeginn einer MV es inhaltlich zugeht.
: Es ist (leider) üblich, dass der Beginn zum ersten Versammlungstag sich arg verschiebt. So ist es keine Seltenheit, dass erst weit über eine Stunde hinaus später begonnen wird.
:: Der Hintergrund hierfür ist "einfach". Zum Zeitpunkt der "geplanten" Eröffnung der Sitzung sind noch nicht ausreichend Vertretungen anwesend, sodass die Beschlussfähigkeit gegeben wäre.
: Auch die "Bestellung" der [[Sitzungsleitung]] kann über eine Stunde dauern.
:: Ja, es tatsächlich möglich erst vor der Entscheidung für die Zusammensetzung der Mitglieder für die [[Sitzungsleitung]] (zu einer [[#Mitgliederversammlung | MV]]), diese erst einmal zu befragen, um dann qualifizierter darüber zu entschließen. Aufwändig, insbesondere auch zeitlich, wird das Ganze, wenn die Befragung einzeln (der Kandidierenden) durchgeführt wird. Im Übrigen kommen "Nebenbedingungen", etwa das schriftliche Einreichten von Fragen, noch dazu.
: Berichte führen zu Kritik, die dann aber mündlich "ausgefochten" werden muss und das kann dauern.
:: Zur zeitlichen Belastungsprobe kann (sehr wahrscheinlich) der erste große Abschnitt Berichte werden. Einerseits gibt es die zeitsparenden und der Dokumentation dienlichen Bericht in Schriftform. Andererseits gibt es auch die "Aussprache". Leidvoll für die Berichtenden wird die Debatte zum Beichteten zum "Grillen" (Ja, die Formulierung "Grillen" ist diesbezüglich gängig im [[freier zusammenschluss von studentInnenschaften e. V.|fzs]]). Auch kann es passieren, dass die Debatte zu den Berichten ausartet. Gelegentlich wird gar eine (erneute) Grundsatzdebatte entfacht. Besonders frustrierend sind "unqualifizierten" Nachfragen. Sie basieren auf (nur) "Überfliegen" der Berichte und fehlende Kenntnis zu grundsätzlichen Positionen. Besonders ärgerlich sind aber "Nachfragen", die auf eine überschätze Selbstwahrnehmung einiger Anwendenden gründet, also wenn Fragen gestellt oder Aussagen getätigt werden, bei den nach der Teilnahme an mehreren [[#Mitgliederversammlung|#MV]]s einem jeden Mensch klar sein sollte, dass ein derartiger Redebeitrag nur unnötige Unruhe stiftet.


Wiederkehrend sind Konflikte zur Diskriminierung. Der fzs, so insbesondere auch zu seinen MVs, ist auf Chancengerechtigkeit bedacht. Um diese sicherzustellen, gibt es eine Vielzahl von Instrumenten, die entsprechenden Schutz für (oftmals schon strukturell) Benachteiligte bieten soll. Beispielsweise kann auf Antrag einer anwesenden Frau ein Frauenplenum einberufen werden. Dieses wird abgehalten, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Frauen dem (im Schutze des Frauenplenums) zustimmt.
Wiederkehrend sind Konflikte zur Diskriminierung. Der fzs, so insbesondere auch zu seinen MVs, ist auf Chancengerechtigkeit bedacht. Um diese sicherzustellen, gibt es eine Vielzahl von Instrumenten, die entsprechenden Schutz für (oftmals schon strukturell) Benachteiligte bieten soll. Beispielsweise kann auf Antrag einer anwesenden Frau ein Frauenplenum einberufen werden. Dieses wird abgehalten, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Frauen dem (im Schutze des Frauenplenums) zustimmt.

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