Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Rahmenfakultätsordnung“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 69: | Zeile 69: | ||
(1) Der Dekan führt den Vorsitz in den Sitzungen des Fakultätsrates gemäß § 89 Abs. 1 SächsHSG. | (1) Der Dekan führt den Vorsitz in den Sitzungen des Fakultätsrates gemäß § 89 Abs. 1 SächsHSG. | ||
(2) Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. Er sorgt für einen zügigen und sachgemäßen Ablauf der Beratung; er stellt fest, wann die Behandlung eines | (2) Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. Er sorgt für einen zügigen und sachgemäßen Ablauf der Beratung; er stellt fest, wann die Behandlung eines Ta-gesordnungspunktes oder die Durchführung einer Abstimmung beginnt und wann sie abgeschlossen ist. | ||