Bearbeiten von „Urlaubssemester“
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* Mitwirkung in Gremien über die eigene Hochschule hinaus (gemäß [[ImmaO]]) | * Mitwirkung in Gremien über die eigene Hochschule hinaus (gemäß [[ImmaO]]) | ||
* Nachgehen einer Erwerbstätigkeit (Lebensunterhalt) (gemäß Begründung zu § 16 [[SächsHG]], die inhaltlich in § 20 [[SächsHSG]] übernommen wurde) | * Nachgehen einer Erwerbstätigkeit (Lebensunterhalt) (gemäß Begründung zu § 16 [[SächsHG]], die inhaltlich in § 20 [[SächsHSG]] übernommen wurde) | ||
== Weblinks == | == Weblinks == |