Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Form)
K (Recht und "Pflicht")
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[[Mitwirkung]] oder Mitbestimmung heißt die, die von Entscheidungen betroffen sind, dürfen (pro forma) Einfluss ausüben. Im Rahmen des Hochschulstudium geschieht das im:
[[Mitwirkung]] oder Mitbestimmung heißt die, die von [[Entscheidung]]en betroffen sind, dürfen (pro forma) Einfluss ausüben. Im Rahmen des Hochschulstudium geschieht das im:
* [[Senat]] (und seinen [[Kommission | Kommissionen]])
* [[Senat]] (und seinen [[Kommission | Kommissionen]])
* [[Fakultätsrat]] (und seinen [[Kommission | Kommissionen]])
* [[Fakultätsrat]] (und seinen [[Kommission | Kommissionen]])
* [[StuRa]] (und seinen [[Ausschuss | Ausschüssen]])
* [[StuRa]] (und seinen [[Ausschuss | Ausschüssen]])
* [[Fachschaftsrat]]
* [[Fachschaftsrat]]
Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit [[Selbstverwaltung]] entsteht, und abgearbeitet wir, kann als [[Mitwirkung]] bezeichnet werden.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 14. September 2011, 20:29 Uhr

Mitwirkung oder Mitbestimmung heißt die, die von Entscheidungen betroffen sind, dürfen (pro forma) Einfluss ausüben. Im Rahmen des Hochschulstudium geschieht das im:

Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit Selbstverwaltung entsteht, und abgearbeitet wir, kann als Mitwirkung bezeichnet werden.

Siehe auch