Bearbeiten von „Nichtanrechnung der Studienzeit

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== Grundlage ==
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Die Nichtanrechnung der Studienzeit basiert [[kss:Mitwirkungsberatung#Grundlage der Nichtanrechnung der Studienzeit | sachsenweit]] auf [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2521112688551&jlink=p20 § 20] Absatz 4 SächsHSFG.
Die Nichtanrechnung der Studienzeit basiert [[kss:Mitwirkungsberatung#Grundlage der Nichtanrechnung der Studienzeit | sachsenweit]] auf [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2521112688551&jlink=p20 § 20] Absatz 4 SächsHSG.


An der HTW Dresden erfolgte die Umsetzung über die [[Immatrikulationsordnung HTW Dresden | Immatrikulationsordnung]]. Diese wurde bei der [[website.plone-3:studentische-vertretungen/senat/sitzungen/archiv/116.-senat | 116. Sitzung des Senates]] verabschiedet. Die Einarbeitung des neuen § 13 Mitwirkung in Organen erfolgte durch frühzeitige Forderung der studentischen Vertretung und entsprechendem Zusammenwirken mit dem [[Prorektorat Lehre und Studium]].
An der HTW Dresden erfolgte die Umsetzung über die [[Immatrikulationsordnung HTW Dresden | Immatrikulationsordnung]]. Diese wurde bei der [[website.plone-3:studentische-vertretungen/senat/sitzungen/archiv/116.-senat | 116. Sitzung des Senates]] verabschiedet. Die Einarbeitung des neuen § 13 Mitwirkung in Organen erfolgte durch frühzeitige Forderung der studentischen Vertretung und entsprechendem Zusammenwirken mit dem [[Prorektorat Lehre und Studium]].

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