Bearbeiten von „Prüfungsausschuss“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein [[Prüfungsausschuss]], kurz [[PA | Ein [[Prüfungsausschuss]], kurz [[PA], ist eine Art [[Ausschuss]], der [[Entscheidung]]en zu [[Prüfung]]sangelegenheiten, wie Modalitäten, Wiederholungen und Anerkennungen, trifft. Er wird auch gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=3588314818143&jtyp=akt&jlink=p34 § 34] Absatz 1 Nummer 14 [[SächsHSG]] als sogenanntes Prüfungsorgan bezeichnet. Er unterliegt steht dem jeweiligen [[Fakultätsrat]], der die [[Prüfungsordnung]] [[Erlass | erließ]]. | ||
== Grundlage == | == Grundlage == |