Bearbeiten von „Prüfungsberatung“
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=== kein Toilettengang während Prüfungen === | === kein Toilettengang während Prüfungen === | ||
Die Frage ist, welchen effektiven Vorteil man sich auf dem Weg zur und während der Benutzung der Toilette verschaffen kann. Bei hinreichend komplexen Fragestellungen wohl keinen | Die Frage ist, welchen effektiven Vorteil man sich auf dem Weg zur und während der Benutzung der Toilette verschaffen kann. Bei hinreichend komplexen Fragestellungen wohl keinen. Rechtlich sei auf folgende Normen hingewiesen: | ||
* Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB | * Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB | ||
* Nötigung gemäß § 240 I StGB | * Nötigung gemäß § 240 I StGB | ||
* Beleidigung gemäß § 185 StGB | * Beleidigung gemäß § 185 StGB | ||
Das Verrichten der Notdurft gilt als etabliertes Grundrecht, so | Das Verrichten der Notdurft gilt als etabliertes Grundrecht, so kämen noch folgende in Betracht: | ||
* Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) | * Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) | ||
* Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) | * Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) |