Bearbeiten von „Prüfungsberatung

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 42: Zeile 42:


== Anfechtungsgründe ==
== Anfechtungsgründe ==
* Rügen bezüglich der Aufgabenstellung müssen innerhalb eines Monats nach Abgabe der Prüfung erhoben werden ([[Musterstudien- und -prüfungsordnungen#§28 Widerspruchsverfahren |§ 28]] [[PO]], 70 VwGO, OVG Weimar Beschluss vom 10.09.2004 - 1 EO 1039/04).
* Rügen bzgl. der Aufgabenstellung müssen innerhalb eines Monats nach Abgabe der Prüfung erhoben werden (§28 PO, 70 VwGO, OVG Weimar Beschluss vom 10.09.2004 - 1 EO 1039/04).
* Ausgestaltung und Gegenstände der Prüfung müssen sich an der Modulbeschreibung orientieren ([[Musterstudien- und -prüfungsordnungen#§9 Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen  |§ 9]] Abs. 2 [[PO]])
* Ausgestaltung und Gegenstände der Prüfung müssen sich an der Modulbeschreibung orientieren (§9(2) PO)
* PrüferIn muss durch den Prüfungsausschuss bestellt werden ([[Musterstudien- und -prüfungsordnungen#§22 Prüfer, Beisitzer, Prüfungskommission |§ 22]] Abs. 1, 2 und 4 [[PO]])
* PrüferIn muss durch den Prüfungsausschuss bestellt werden (§22(1), (2) und (4) PO)
* Prüfungsaufgaben müssen geeignet sein bei KandidatInnen zu unterscheiden, ob sie das Ausbildungsziel erreicht haben oder nicht ([http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20C%203.95 BVerwG Urteil 9.8.1996 - 6 C 3/95])
* Prüfungsaufgaben müssen geeignet sein bei Kandindaten zu unterscheiden ob sie das Ausbildungsziel erreicht haben oder nicht ([http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20C%203.95 BVerwG Urteil 9.8.1996 - 6 C 3/95])


== Prüfungsberatung anderer ==
== Prüfungsberatung anderer ==

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)