Bearbeiten von „StuRa:Angestellte“
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Im Zweifels- und Konfliktfall entscheidet die erstgenannte [[#Instanzen der Befugnis zur Weisung | Instanz]]. | Im Zweifels- und Konfliktfall entscheidet die erstgenannte [[#Instanzen der Befugnis zur Weisung | Instanz]]. | ||
[[Angestellte]] können Weisungen zurückweisen. Dies ist zu begründen. Gründe können beispielsweise gesetzliche Reglungen (z.B. [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__275.html § 275 BGB]), anders lautende Weisung von [[#Instanzen der Befugnis zur Weisung | hinsichtlich Weisungen übergeordneten | [[Angestellte]] können Weisungen zurückweisen. Dies ist zu begründen durch. Gründe können beispielsweise gesetzliche Reglungen (z.B. [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__275.html § 275 BGB]), anders lautende Weisung von [[#Instanzen der Befugnis zur Weisung | hinsichtlich Weisungen übergeordneten Instanz]] , oder mangelnde Kapazitäten (Zeit, Geräte usw.) sein. Bei Unzufriedenheit über die Ablehnung ihrer Weisung kann sich die Person bei einer [[#Instanzen der Befugnis zur Weisung | hinsichtlich Weisungen übergeordneten Instanz]] beschweren und eine Durchsetzung der Weisung fordern. | ||
==== [http://de.wikipedia.org/wiki/Anforderungsprofil#Personalmanagement Anforderungsprofil] ==== | ==== [http://de.wikipedia.org/wiki/Anforderungsprofil#Personalmanagement Anforderungsprofil] ==== |