Studentinnen- und Studentenausweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Studentinnen- und Studentenausweis]] ist unsere persönliche Chipkarte ([http://idw-online.de/pages/de/news139749 sogenannte hiTCard]).
 
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Der [[Studentinnen- und Studentenausweis]] ist mit '''Studentenausweis''' gekennzeichnet, wird aber auch beispielsweise als ''Multifunktionskarte'' (in der [[ImmaO]]) bezeichnet.
 
Der '''Studentenausweis''' ist die Chipkarte,
 
Mit dem [[Studentinnen- und Studentenausweis]] erfolgt üblicher Weise die [[Rückmeldung]], Er ist der [[Fahrausweis]] fürs [[Semesterticket]] durch den entsprechenden Aufdruck auf der Rückseite. Er dient als Zahlungsmittel in den [[Mensen]] des [[StuWe]]. Mit ihm kann sich auch bei [[Prüfung]]en ausgewiesen werden.
 
Für den Ersatz wird eine [[Verwaltungsgebühr]] gemäß der [[Gebühren- und Entgeltordnung]] in Höhe von 10 Euro erhoben. Bei entsprechend sorgsamer Umgangsweise, etwa ständige Nutzung einer passenden Schutzhülle, und daher keiner erkennbaren Schuld, sollte die Gebühr nicht erhoben werden.
 
== Weblinks ==
* [http://www.htw-dresden.de/de/index/studium/studierende/studienangelegenheiten/chipkartensystem-hitcardr.html Seite zum Studentinnen- und Studentenausweis auf der] [[Website HTW Dresden]]
 
[[Kategorie:Semesterticket]]
[[Kategorie:Studium]]
[[Kategorie:Hochschulverwaltung]]

Version vom 12. Februar 2011, 06:40 Uhr

Der Studentinnen- und Studentenausweis ist unsere persönliche Chipkarte (sogenannte hiTCard).

Die Funktionen und das System verwaltet unsere HTW Dresden. Übliches Dinge rund um den [[ Ausweis erledigt das StudSek.

Der Studentinnen- und Studentenausweis ist mit Studentenausweis gekennzeichnet, wird aber auch beispielsweise als Multifunktionskarte (in der ImmaO) bezeichnet.

Der Studentenausweis ist die Chipkarte,

Mit dem Studentinnen- und Studentenausweis erfolgt üblicher Weise die Rückmeldung, Er ist der Fahrausweis fürs Semesterticket durch den entsprechenden Aufdruck auf der Rückseite. Er dient als Zahlungsmittel in den Mensen des StuWe. Mit ihm kann sich auch bei Prüfungen ausgewiesen werden.

Für den Ersatz wird eine Verwaltungsgebühr gemäß der Gebühren- und Entgeltordnung in Höhe von 10 Euro erhoben. Bei entsprechend sorgsamer Umgangsweise, etwa ständige Nutzung einer passenden Schutzhülle, und daher keiner erkennbaren Schuld, sollte die Gebühr nicht erhoben werden.

Weblinks