StuRa:Arbeitsanweisung:Antrag:Semesterticket:Rückerstattung

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Berechtigte

  • Frau Roßberg
  • Martin Kamke
  • Elisa Löwe
  • Denny Meirich
  • Johannes Schneemann
  • Paul Riegel
  • Hermann Lorenz

Stand

1. November 2011

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Termine[Bearbeiten]

WS SS Betrag
bis 31. Aug bis 28. bzw. 29. Feb 145,20 € (6/6)
bis 30. Sep bis 31. Mär 121,00 € (5/6)
bis 31. Okt bis 30. Apr 96,80 € (4/6)
bis 30. Nov bis 31. Mai 72,60 € (3/6)
bis 31. Dez bis 15. Jun 48,40 € (2/6)
bis 15. Jan bis — 24,20 € (1/6)
danach 0,00 € (5/6)

Diese Termine und Beträge gelten für das Wintersemester 2011/2011 und das Sommersemester 2012.

Antragsinhalt[Bearbeiten]

  1. vollständig ausgefüllter Antrag mit Bankverbindung
    • Rückerstattung ist angekreuzt
    • Auf Datum und Unterschrift des Antragstellers achten!
  2. einer der folgenden Gründe liegt vor
    • Auslandssemester ohne Beurlaubung
      Nachweis: Nachweis der Hochschule
    • Praktikumssemester außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets im VVO
      Nachweis: Praktikumsvereinbarung; alternativ Nachweis auf Rückseite ausgefüllt
    • Abschlussarbeit außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickes im VVO
      Nachweis: entsprechende Vereinbarung; alternativ Nachweis auf Rückseite ausgefüllt, kann auch vom betreuenden Professor unterschrieben sein
    • Exmatrikulation im laufenden Semester
      Nachweis: Exmatrikulationsbescheinigung
    • Urlaubssemster
      Nachweis: genehmigter Urlaubssemsterantrag oder Imma-Bescheinigung mit Vermerk Urlaubssemster
    • Sonstiges (z. B. Behinderung)
      Nachweis: unterschiedlich
  3. schriftlicher Nachweis für den Grund muss beinhalten
    • Name
    • Zeitraum
    • Ort
  4. frankierter Rückumschag mit Adresse des Studenten
    außer der ungültig gemachte Studentenausweis wird persönlich wieder abgeholt
  5. Studentenausweis

Bedingungen[Bearbeiten]

  1. Der Studentenausweis muss mit abgegeben werden!
    Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass der Student das Semesterticket nicht unberechtigt nutzt.
  2. Rückmeldung muss bereits erfolgt sein.
  3. Der Ort des begründeten Aufenthaltes muss außerhalb des VVO-Bereiches liegen. (http://www.vvo-online.de/download/Liniennetzplan.pdf)

Arbeitsschritte beim Entgegennehmen durch Berechtigte[Bearbeiten]

  1. obige Bedingungen und der Antrag nach obigen Angaben wird mit Studentenausweis abgegeben
  2. ist der Antrag zulässig:
    • mit StuRa-Stempel, Datum und Unterschrift des StuRa-Mitgliedes versehen,
    • Betrag wird nach obiger Tabelle (oder Tabelle auf Rückseite des Antrages) ausgefüllt
    • Nachweis der Abwesenheit unbedingt mit dem Tacker am Antrag befestigen
  3. Antrag mit Studentenausweis an das Studentensekretariat weiterleiten
    • entweder Student bringt es selber hoch
    • oder mit Hauspost hoch

Arbeitsschritte im Folgenden durch Verwaltung[Bearbeiten]

  1. im Studentensekretariat wird der Studentenausweis als Ticket ungültig gemacht
  2. Antrag kommt mit der Hauspost zum StuRa zurück
    Kommt der Studentenausweis mit zurück, wird der Studentenausweis durch den StuRa verschickt. (deswegen Rückumschlag)
  3. in Liste vermerken WO? Auflistung für spätere Abrechnungen vornehmen in Semesterticket interne Auflistung
  4. Sammelüberweisung wird von Frau Roßberg mittels SFirm vorbereitet
  5. Überweisungsanordnung ist auszufüllen und vom Finanzer zu unterschreiben
  6. Teil- bzw. Endabrechnungen mit den entsprechenden Zahlungen vornehmen bzw. Rückzahlung einfordern
    Fristen entsprechend dem Vertrag mit DVB AG und DB AG
  7. alphabetisch nach Rückgang aus dem Studentensekretariat im Ordner Semesterticketrückerstattung des entsprechenden Semesters (WS2011/2012) abheften WO?
  8. Nach Endabrechnung Auflistung mit Anzahl Rückerstattungen und Beträge in Ordner einheften

Beispiel[Bearbeiten]

Gibt ein Student seinen Antrag mit Studentenausweis am 1. Mai ab, so erhält er den Betrag unter bis 31. Mai (72,60 €) zurück.

Gibt ein Student seinen Antrag am 1. Februar ab, den Studentenausweis aber erst am 15. Juni, so erhält er nur den Betrag unter bis 15. Juni (24,20 €) zurück.


Siehe auch[Bearbeiten]