Diskussion:Mitzeichnung Finanzen

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Besetzung durch Finazverantwortliche der Fachschaftsräte[Bearbeiten]

Es erscheint überlegenswert, dass für die B-Zeichnung des StuRa gemäß § 30 der Finanzordnung alle für einen der FSR Verantwortliche gemäß § 28 Absatz 4 der Finanzordnung berechtigt werden.

Somit wäre den FSRs besser bewusst, dass sie aktiver Teil des StuRa sind.

SebastianScholze, als aktueller Referatsleitung Finanzen fand die Idee auch gut.

-- PaulRiegel 11:22, 1. Jan 2011 (CET)