Diskussion:Wahlordnung/Dokument

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wohl notwendiger Anpassungsbedarf durch die Grundordnung[Bearbeiten]

  • Jährliche Wahl festlegen.
  • Beginn und Ende der Amtszeit für die jeweiligen Organe
    Formulierungsvorschlag:
    1. Die Amtszeit der Mitglieder in den Organen der Studentenschaft beträgt ein Jahr und beginnt nach erfolgter Wahl
      1. für die FSRs mit Ablauf des 30. November des jeweiligen Jahres,
      2. für den StuRa mit Ablauf des 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
    2. Mit Mitgliedschaft in Organen der Studentenschaft beginnt mit der Amtszeit. Sie endet
      1. mit Ablauf der Amtszeit,
      2. durch Rücktritt,
      3. durch Neuwahl,
      4. durch Exmatrikulation.
  • Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
  • Im Falle von Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.
  • Nach der Erstellung der Grundordnung/Dokument ist zu prüfen wie legislative Kräfte gewählt werden.

Unklarheiten[Bearbeiten]

Nachwahl StuRa[Bearbeiten]

Mehrfach gab es den Beschluss des StuRa zur Erarbeitung einer Reglung zur Nachwahl unbesetzter Sitze zur Vertretung der FSR im StuRa. Diese mögen bitte hier eingetragen werden. Auf das Übernehmen der Reglung aus § Zusammensetzung des StuRa Absatz 3 des Entwurfes zur Grundordnung wird (vorerst) verzichtet.

-- PaulRiegel 03:36, 25. Apr 2011 (CEST)