Geringwertige Wirtschaftsgüter

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
(Weitergeleitet von GWG)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden als abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000 €.

Abschreibungsmöglichkeiten[Bearbeiten]

Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres)

Variante 1[Bearbeiten]

Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 410 € (netto)[Bearbeiten]

Diese Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden.

Wirtschaftsgüter > 410 €[Bearbeiten]

Für diese Wirtschaftsgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.

Variante 2[Bearbeiten]

Alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.

Siehe auch[Bearbeiten]