Hochschulrahmengesetz

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Das Hochschulrahmengesetz, kurz HRG, gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt.

Entstehung[Bearbeiten]

Entwicklung[Bearbeiten]

Abschaffung[Bearbeiten]

Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) das HRG abzuschaffen.

Wiki[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]