Prüfungsordnung

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Die Prüfungsordnung, kurz PO, legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. Sie ist Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für den Prüfungsausschuss. In ihren Formulierungen orientiert sie sich an der Musterstudien- und -prüfungsordnung, welche vom Senat beschlossen wurde. Die jeweils gültige Fassung sollte auf der Seite des jeweiligen Studienganges und im Dezernat Studienangelegenheiten einsehbar sein.

siehe auch[Bearbeiten]