Redeleitung
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Redeleitung ist der Personenkreis, der während einer Sitzung, das Wort erteilt. Es kann auch die Tätigkeit, die damit verbunden ist, selbst gemeint sein.
Unterschied zur Sitzungsleitung[Bearbeiten]
Abgrenzend von der Redeleitung werden durch diese manchmal auch weitere Tätigkeiten der Sitzungsleitung übernommen.
Etwa das Annehmen von Anträgen muss die Redeleitung, sofern sie entsprechende Unterstützung hat, nicht erledigen. Bei fehlender Unterstützung kann sie auch Aufgaben delegieren. So kann sie die Antragstellerin oder den Antragsteller den Antrag verlesen lassen. Etwa die Erstellung des Protokolls sollte, sofern die Redeleitung auch Sitzungsleitung ist, einer anderen anwenden Person übertragen werden.