Bearbeiten von „Musterstudienordnung Diplom“
Version vom 22. November 2012, 18:58 Uhr von MarinDidszun (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „* Aufgrund von § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsG…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Achtung: Du bearbeitest eine alte Version dieser Seite. Sofern du sie veröffentlichst, werden alle neueren Versionen überschrieben.
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.