Bearbeiten von „Beitragsordnung/Begründung“
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= Teil 4 Anteil für das Studentenwerk= | = Teil 4 Anteil für das Studentenwerk= | ||
==== § 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ==== | ====§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ==== | ||
Die [[Beitragsordnung#.C2.A7_4_Beitragsh.C3.B6he_und_-zusammensetzung|Höhe des Anteils vom gesamten Beitrag]] für das [[Studentenwerk Dresden]] legt dessen [[Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden|Verwaltungsrat]] durch [http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html deren eigene Beitragsordnung] fest. | Die [[Beitragsordnung#.C2.A7_4_Beitragsh.C3.B6he_und_-zusammensetzung|Höhe des Anteils vom gesamten Beitrag]] für das [[Studentenwerk Dresden]] legt dessen [[Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden|Verwaltungsrat]] durch [http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html deren eigene Beitragsordnung] fest. | ||