Bearbeiten von „Beitragsordnung/Begründung“
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= Teil 4 Anteil für das Studentenwerk= | = Teil 4 Anteil für das Studentenwerk= | ||
==== § 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ==== | ====§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ==== | ||
Die | Die Höhe des Beitrages legt der [[Verwaltungsrat]] des [[Studentenwerk Dresden|Studentenwerkes Dresden]] durch ihre [http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html Beitragsordnung] fest. | ||