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| Die minimale Nichtanrechnung von 1 Semester entspricht 30 Leistungspunkten, also bis zu 900 Stunden.
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| : Beim Erwerb in der Dauer von 2 Semestern (eine Wahlperiode im Sinne eines Jahres) ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von '''75 Stunden pro Monat'''.
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| Die maximale Nichtanrechnung von 3 Semestern entspricht 90 Leistungspunkten, also bis zu 2700 Stunden.
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| : Beim Erwerb in der minimaler Dauer von 4 Semestern (Mehrjährigkeit) ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von '''112,5 Stunden pro Monat'''.
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| : Beim Erwerb in der maximaler Dauer von (8 Semestern und einer sich ergebenden gesamten Studiendauer) 11 Semestern ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von '''40,9 Stunden pro Monat'''.
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