Bearbeiten von „Diskussion:Wahlordnung“
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=== § 27 Auszählung der Wahl des StuRa === | === § 27 Auszählung der Wahl des StuRa === | ||
(1) Unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe (§ 25 Abs. 1) zählt | (1) Unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe (§ 25 Abs. 1) zählt der Wahlausschuss die abgegebenen Stimmen aus. Die Auszählung der abgegebenen Stimmen soll spätestens am zweiten Kalendertag nach Beendigung der Stimmabgabe abgeschlossen werden.<br> | ||
(2) Es gilt § 15 Abs. 2 | (2) Es gilt § 15 Abs. 2 und 3 entsprechend. | ||
=== § 28 Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des StuRa, Annahme der Wahl und Ergänzungswahl === | === § 28 Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des StuRa, Annahme der Wahl und Ergänzungswahl === |