Bearbeiten von „Geringwertige Wirtschaftsgüter“
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[[Geringwertige Wirtschaftsgüter]] ( | [[Geringwertige Wirtschaftsgüter]] (GWG) werden als 'abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens' bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,- € und 1000,- €. Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres) | ||
== Abschreibungsmöglichkeiten == | == Abschreibungsmöglichkeiten == | ||
=== Variante 1 === | === Variante 1 === | ||
==== Wirtschaftsgüter | ==== Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 410€ (netto) ==== | ||
Diese | Diese Wirtschaftgüter können sofort abgeschrieben werden. | ||
==== | ==== Wirtschaftgüter > 410 € ==== | ||
Für diese | Für diese Wirtschaftgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln. | ||
=== Variante 2 === | === Variante 2 === | ||
Alle Wirtschaftsgüter | Alle Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 1000€ (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
* [[Beschaffung]] | * [[Beschaffung]] | ||
[[Kategorie:Buchhaltung]] | [[Kategorie:Buchhaltung]] | ||
[[Kategorie:Finanzen]] | [[Kategorie:Finanzen]] |