Bearbeiten von „Mitwirkungsordnung“
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== Idee == | == Idee == | ||
Es sollen | |||
Es sollen mindetens zwei Dinge geregelt werden: | |||
# Welche Mitglieder kommen wie in den Genuss von [[Gremiensemester]]n. Wer hat keinen Anspruch darauf. | # Welche Mitglieder kommen wie in den Genuss von [[Gremiensemester]]n. Wer hat keinen Anspruch darauf. | ||
## beratende Mitglieder | ## beratende Mitglieder | ||
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### Wer verliert wie seinen Anspruch auf [[Gremiensemester]] wegen fehlender Mitirkung. | ### Wer verliert wie seinen Anspruch auf [[Gremiensemester]] wegen fehlender Mitirkung. | ||
## assoziierte Mitglieder | ## assoziierte Mitglieder | ||
### Mitglieder der [[ | ### Mitglieder der [[StuKos]], [[PAs]] (alle die regulären Gremien angehören, aber trotz Mitwirkung für die Studentinnen- und Studentenschaft zur Vertretung der Studentinnen und Studenten keinen Anspruch auf [[Gremiensemester]] haben) wird die Mitwirkung zuerkannt, da sie per Ordnung einem Organ zugeordnet, dem sie dann beratend angehören und gewisse Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft erfüllen (sollen) | ||
# Ruhen der Stimme | # Ruhen der Stimme | ||
## Weswegen ruht eine Stimme ab wann, so dass die [[Beschlussfähigkeit]] nicht wegen fehlender Mitirkung belastet wird. | ## Weswegen ruht eine Stimme ab wann, so dass die [[Beschlussfähigkeit]] nicht wegen fehlender Mitirkung belastet wird. | ||
[[Kategorie:Ordnung]] | [[Kategorie:Ordnung]] | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Idee]] |