Bearbeiten von „Nichtanrechnung der Studienzeit“
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Im Folgenden wird nur Bezug auf die Nichtanrechnung der Studienzeit genommen, denn diese kann an [ | Im Folgenden wird nur Bezug auf die Nichtanrechnung der Studienzeit genommen, denn diese kann an [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Nichtanrechnung_der_Studienzeit_an_den_Hochschulen jeder Hochschule anders] umgesetzt werden. Es gibt [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung weitere "Vorzüge"] durch die Mitwirkung, wie beispielsweise [[Gremiensemester]]. | ||
== Grundlage == | == Grundlage == | ||
Die Nichtanrechnung der Studienzeit basiert [ | Die Nichtanrechnung der Studienzeit basiert [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Grundlage_der_Nichtanrechnung_der_Studienzeit sachsenweit] auf [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2521112688551&jlink=p20 § 20] Absatz 4 SächsHSG. | ||
An der HTW Dresden erfolgte die Umsetzung über die [[Immatrikulationsordnung HTW Dresden | Immatrikulationsordnung]]. Diese wurde bei der [ | An der HTW Dresden erfolgte die Umsetzung über die [[Immatrikulationsordnung HTW Dresden | Immatrikulationsordnung]]. Diese wurde bei der [http://141.56.50.9:8081/Plone/studentische-vertretungen/senat/sitzungen/archiv/116.-senat 116. Sitzung des Senates] verabschiedet. Die Einarbeitung des neuen § 13 Mitwirkung in Organen erfolgte durch frühzeitige Forderung der studentischen Vertretung und entsprechendem Zusammenwirken mit dem [[Prorektorat Lehre und Studium]]. | ||
== Antragsberechtigung == | == Antragsberechtigung == | ||
Alle Mitglieder der [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Berechtigte_der_Nichtanrechnung_der_Studienzeit Organe] unabhängig von der [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Berechtigte_der_Nichtanrechnung_der_Studienzeit Stimmberechtigung]. | |||
== Antrag == | == Antrag == | ||
Das [[Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] hat im Laufe des Sommersemesters 2009 einen [[# | Das [[Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] hat im Laufe des Sommersemesters 2009 einen [[#Antrag beim Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Antrag]] erarbeitet. Dieser Antrag stellt gegenwärtig die Grundlage für die Einleitung des Verfahrens dar. | ||
=== | === Antrag beim [[Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] === | ||
==== Entstehung des [[#Antrag beim Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Antrages]] ==== | |||
Der Antrag wurde allein vom [[Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] erstellt. Dies geschah, obwohl diesem wohl bekannt gewesen sein müsste, dass die [[zentrale Ebene#studentische Vertretungen|zuständigen studentische Vertretungen]] als Ansprechstellen zur Verfügung gestanden hätten. | Der Antrag wurde allein vom [[Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] erstellt. Dies geschah, obwohl diesem wohl bekannt gewesen sein müsste, dass die [[zentrale Ebene#studentische Vertretungen|zuständigen studentische Vertretungen]] als Ansprechstellen zur Verfügung gestanden hätten. | ||
==== Fehler des [[#Antrag beim Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Antrages]] ==== | |||
[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] hat einige Verbesserungsvorschläge: | [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] hat einige Verbesserungsvorschläge: | ||
* Die Mitwirkung im [[Studentenwerk]] fehlt. | * Die Mitwirkung im [[Studentenwerk]] fehlt. | ||
* usw. | * usw. | ||
* Das Dokument steht nicht online. | * Das Dokument steht nicht online. | ||
==== Verfügbarkeit des [[#Antrag beim Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Antrages]] ==== | |||
Der [[# | Der [[#Antrag beim Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Antrag]] ist beim [[Studentensekretariat]] zu bekommen. | ||
===== Verfügbarkeit des [[#Antrag beim Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Antrages]] online ===== | |||
Der [[# | Der [[#Antrag beim Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Antrag]] ist nicht auf der [[Website HTW Dresden]], etwa beim [[Studentensekretariat]], bereitgestellt. Das sollte gefordert und geändert werden. Alternativ sollte sich der [[StuRa]] das Dokument elektronisch besorgen und auf der [[Website]] bereitstellen. | ||
=== Nachweise === | |||
Für das erfolgreiche [[#Verfahren | Verfahren]] bedarf es der Bestätigung über Mitwirkung. Diese sind zu erhalten für | Für das erfolgreiche [[#Verfahren | Verfahren]] bedarf es der Bestätigung über Mitwirkung. Diese sind zu erhalten für | ||
# stimmberechtigte Mitglieder der Organe durch die [[Gremienbetreuung HTW Dresden | Gremienbetreuung des Rektorates]] und | # stimmberechtigte Mitglieder der Organe durch die [[Gremienbetreuung HTW Dresden | Gremienbetreuung des Rektorates]] und | ||
# beratende, aber über den Mindestumfang eines stimmberechtigten Mitgliedes hinaus mitwirkende, Mitglieder bei dem jeweiligen Organ. | # beratende, aber über den Mindestumfang eines stimmberechtigten Mitgliedes hinaus mitwirkende, Mitglieder bei dem jeweiligen Organ. | ||
== Verfahren == | == Verfahren == | ||
# | # Der [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]] ist im [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] zu erhalten. | ||
# | # Antrag bis [[Fristen#zum Ablauf | zum Ablauf]] des vorherigen Semesters beim [[StudSek]] [[Fristen#Bestätigung der Einreichung | einreichen]]. | ||
# Für das kommende Semester zurückmelden, aber dabei sollte (das ist für die Bewilligung des Antrages nebensächlich) keine [[Immatrikulationsbescheinigung HTW Dresden|Immatrikulationsbescheinigung]] erstellt werden. | # Für das kommende Semester zurückmelden, aber dabei sollte (das ist für die Bewilligung des Antrages nebensächlich) keine [[Immatrikulationsbescheinigung HTW Dresden|Immatrikulationsbescheinigung]] erstellt werden. | ||
# Der [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]] ist ausgefüllt, mit den notwendigen Nachweisen und unterschrieben im [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] fristgemäß (bis vor dem Beginn des nicht anzurechnenden Semesters) abzugeben. | # Der [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]] ist ausgefüllt, mit den notwendigen Nachweisen und unterschrieben im [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] fristgemäß (bis vor dem Beginn des nicht anzurechnenden Semesters) abzugeben. | ||
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** '''eigenverantwortliches Anmelden zu Prüfungen notwendig''' | ** '''eigenverantwortliches Anmelden zu Prüfungen notwendig''' | ||
** Möglichkeit zu [[Freischuss|Freischüsssen]] | ** Möglichkeit zu [[Freischuss|Freischüsssen]] | ||
* keine direkte [ | * keine direkte [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#F.C3.B6rderung_gem.C3.A4.C3.9F_BAf.C3.B6G_.C3.BCber_die_F.C3.B6rderungsh.C3.B6chstdauer_hinaus Auswirkung auf die Bezugsdauer gemäß BAföG] | ||
[[Kategorie:Gremienvorzug]] | [[Kategorie:Gremienvorzug]] | ||