Bearbeiten von „Prüfungsberatung“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 46: | Zeile 46: | ||
* PrüferIn muss durch den Prüfungsausschuss bestellt werden ([[Musterstudien- und -prüfungsordnungen#§22 Prüfer, Beisitzer, Prüfungskommission |§ 22]] Abs. 1, 2 und 4 [[PO]]) | * PrüferIn muss durch den Prüfungsausschuss bestellt werden ([[Musterstudien- und -prüfungsordnungen#§22 Prüfer, Beisitzer, Prüfungskommission |§ 22]] Abs. 1, 2 und 4 [[PO]]) | ||
* Prüfungsaufgaben müssen geeignet sein bei KandidatInnen zu unterscheiden, ob sie das Ausbildungsziel erreicht haben oder nicht ([http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20C%203.95 BVerwG Urteil 9.8.1996 - 6 C 3/95]) | * Prüfungsaufgaben müssen geeignet sein bei KandidatInnen zu unterscheiden, ob sie das Ausbildungsziel erreicht haben oder nicht ([http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20C%203.95 BVerwG Urteil 9.8.1996 - 6 C 3/95]) | ||
[[Kategorie:Prüfungen]] | [[Kategorie:Prüfungen]] | ||
[[Kategorie:Beratung]] | [[Kategorie:Beratung]] |