Bearbeiten von „Steuer“
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[[Studierende]] können nach dem Anwendungserlass zum [[EStG]] nur zusammen mit ihren Betrieben gewerblicher Art gemeinnützig werden, jedoch nicht als reine Körperschaft. | [[Studierende]] können nach dem Anwendungserlass zum [[EStG]] nur zusammen mit ihren Betrieben gewerblicher Art gemeinnützig werden, jedoch nicht als reine Körperschaft. | ||
Dieses Problem stellt sich ebenso im Bereich der [[Körperschaftssteuer]] ([[KStG]]). (aus: fzs [http://www.fzs.de/aktuelles/positionen/62358.html Finanz- und steuerrechtlich einheitliche Regelungen der VS]. [[fzs]] Beschluss der 30. Mitgliederversammlung.) | Dieses Problem stellt sich ebenso im Bereich der [[Körperschaftssteuer]] ([[KStG]]). (aus: fzs [http://www.fzs.de/aktuelles/positionen/62358.html Finanz- und steuerrechtlich einheitliche Regelungen der VS]. [[fzs]]] Beschluss der 30. Mitgliederversammlung.) | ||
== Umsatzsteuer == | == Umsatzsteuer == |