Bearbeiten von „StuRa:Beitragsordnung“
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* Bei Änderungen der [[Beitragsordnung | BO]] sollte nicht die ganze [[Beitragsordnung | BO]] neu beschlossen werden. Lediglich die gewünschten Änderung sind | * Bei Änderungen der [[Beitragsordnung | BO]] sollte nicht die ganze [[Beitragsordnung | BO]] neu beschlossen werden. Lediglich die gewünschten Änderung sind zu befassen. Dies hat eine Vielzahl von Vorteilen: | ||
** Der Aufwand für die Prüfung ist wesentlich geringer. | ** Der Aufwand für die Prüfung ist wesentlich geringer. | ||
** Bereits früher durch das [[Rektorat]] genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich. | ** Bereits früher durch das [[Rektorat]] genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich. |