Bearbeiten von „StuRa:Bestätigung der Mitwirkung“
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== Idee == | |||
Die [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]] sollten die [[Mitwirkung]] ihrer Mitglieder bestätigen können. Besonders wichtig ist das für [[beratende Mitglieder]], damit diese den Anspruch von [[Gremiensemester]] erlangen. Dazu sollte eine Vorlage des [[StuRa]] | |||
# erstellt (möglichst mit Informationsblatt). | |||
# zum Download angeboten | |||
werden. | |||
Das Formblatt soll so gestaltet sein, dass | |||
# das bestätigende Organ (nur [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]]) | |||
# der Name das Mitwirkenden | |||
# Art der Mitgliedschaft | |||
#* [[gewählte Mitglieder | gewählt]] | |||
#* [[beratende Mitglieder | beratend]] (Der Umfang der Mitwirkung entsprach mindestens dem Mindestaufwand eines [[gewählte Mitglieder | gewählten Mitglied]]es.) | |||
# Dauer der Mitwirkung | |||
#* eine Wahlperiode | |||
#* mehrjährig | |||
einzutragen ist. | |||
# Unterschrift von zwei Personen | |||
#* für [[gewählte Mitglieder]] durch den [[Wahlausschuss]] möglich | |||
#* für alle durch die [[Sprecherinnen und Sprecher]] (oder die des jeweiligen [[FSR]]) und die [[Sitzungsleitung]] oder [[Protokollführung]] von der [[Sitzung]] bei der das beschlossen wurde, dass diesem [[beratende Mitglieder | beratenden Mitglied]] die Mitwirkung bestätigt wurde. | |||
Beste Erfolge, vielen Dank für die "[[Mitwirkung]]" und Kollegiale | |||
--[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:20, 26. Mai 2010 (CEST) | |||
evtl. als LaTeX (und damit pdf) Dokument | |||
[http://tug.ctan.org/tex-archive/info/pdf-forms-tutorial/] | |||
[http://www.tug.org/applications/hyperref/manual.html] | |||
--[[Benutzer:JohannesSchneemann|JohannesSchneemann]] | |||
== | = Text für das Studentensekretariat = | ||
* als Brief ans [[Studentensekretariat]] | |||
Die | hiermit bestätigt (StuRa|FSR) die Mitwirkung von ''NAME'' als | ||
(gewähltes|beratendes) Mitglied. Die Mitwirkung erstreckte sich vom ''ANFANG'' bis zum ''ENDE''. | |||
Unterschrift | |||
(Wahlausschuss oder Sprecher) | |||
Fußnote: Der Umfang der Mitwirkung von beratenden Mitgliedern entspricht dem von gewählten Mitgliedern. | |||
= Text für das Formblatt = | |||
Rechtsgrundlagen: | |||
"(4) Bei Studenten, die mindestens eine Wahlperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft oder des Studentenwerkes nach diesem Gesetz mitgewirkt haben, wird die Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Bei einer mehrjährigen Mitwirkung wird eine Studienzeit von 3 Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet." | |||
§ 20 Rückmeldung, Beurlaubung, Fristenberechnung - Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) | |||
"(3) Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie | |||
1. aus schwerwiegenden Gründen, | |||
2. (aufgehoben) | |||
'''3. infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Länder sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke,''' | |||
4. infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlußprüfung, | |||
5. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren | |||
überschritten worden ist." | |||
§ 15 Förderungsdauer - Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung BAföG | |||
* Flowchart zum Verfahren (?) | |||
* [[Gremiensemester]] | * [[Gremiensemester]] | ||
* [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] | * [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] | ||