Bearbeiten von „StuRa:Geschäftsordnung/Dokument“
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# Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen. | # Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen. | ||
# Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen. | # Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen. | ||
=== § Sitzungen === | === § Sitzungen === | ||
# Organe tagen mindestens viermal im Semester. | # Organe tagen mindestens viermal im Semester. | ||
# Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich | # Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich. | ||
# Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen | # Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen | ||
## durch Beschluss des Organes | ## durch Beschluss des Organes | ||
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#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden. | #: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden. | ||
# <sup>1</sup>Organe tagen öffentlich. <sup>2</sup>Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. | # <sup>1</sup>Organe tagen öffentlich. <sup>2</sup>Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. | ||
# <sup>1</sup>Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. <sup>2</sup>Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. <sup>3</sup>Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. <sup>4</sup>Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren. | |||
# <sup>1</sup>Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. <sup>2</sup>Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. <sup>3</sup>Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. <sup>4</sup>Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren. | |||
# Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammenarbeit | § Zusammenarbeit]] der [[Grundordnung]]. | # Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammenarbeit | § Zusammenarbeit]] der [[Grundordnung]]. | ||
=== § Anträge === | === § Anträge === | ||
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## Unterschrift. | ## Unterschrift. | ||
# Anträge sollten eine Begründung zum Antrag enthalten. | # Anträge sollten eine Begründung zum Antrag enthalten. | ||
=== § Beschlussfassung === | === § Beschlussfassung === | ||
# Beschlüsse der Organe werden, sofern nichts anders bestimmt wird, mit der Beschlussfassung wirksam. | # Beschlüsse der Organe werden, sofern nichts anders bestimmt wird, mit der Beschlussfassung wirksam. | ||
# Beschlüsse sind in Sitzungen zu protokollieren. Ihre Bekanntgabe erfolgt durch Protokollveröffentlichung. | # Beschlüsse sind in Sitzungen zu protokollieren. Ihre Bekanntgabe erfolgt durch Protokollveröffentlichung. | ||
# Näheres zu Versammlungen, Begehren und Entscheiden der Studentinnen- und Studentenschaft können die Organe durch Ordnung regeln. | # Näheres zu Versammlungen, Begehren und Entscheiden der Studentinnen- und Studentenschaft können die Organe durch Ordnung regeln. | ||
=== § Bekanntgabe === | === § Bekanntgabe === | ||
=== | === § Finanzielles und Haushaltsplan | ||
# Organe, welche über Beiträge der Studentenschaft verfügen, erstellen einen Finanzbericht, welcher mindestens in einer Ebene Untergliedert ist. | |||
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[[Kategorie:Ordnung]] | [[Kategorie:Ordnung]] |