Bearbeiten von „StuRa:Gewährung von Aufwandsentschädigungen für das Quartal I 2011“
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===Beschluss=== | ===Beschluss=== | ||
Der StuRa möge beschließen folgenden Aufwandsentschädigungen für das erste Quartal 2011 für die aktuellen Amtsträgerinnen und Amtsträger für die Ausübung ihrer Funktionen auf zentraler Ebene anzubieten: | Der StuRa möge beschließen folgenden Aufwandsentschädigungen für das erste Quartal 2011 für die aktuellen Amtsträgerinnen und Amtsträger für die Ausübung ihrer Funktionen auf zentraler Ebene anzubieten: | ||
je Sprecherinnen und Sprecher bis zu 500 €; | je Sprecherinnen und Sprecher bis zu 500 €; | ||
je Referatsleitungen bis zu 400 €; | je Referatsleitungen bis zu 400 €; | ||
andere, z.B. Bereichsleitung oder andere Mitwirkende, bis zu 300 €. | andere, z.B. Bereichsleitung oder andere Mitwirkende, bis zu 300 €. | ||
Jedes Amtsträgerin und jeder Amtsträger teilt der Referatsleitung Finanzen bis zum Ablauf des zweiten Quartals 2011 ihre oder seine Höhe der beantragten Aufwandsentschädigung für das erste Quartal 2011 mit. | Jedes Amtsträgerin und jeder Amtsträger teilt der Referatsleitung Finanzen bis zum Ablauf des zweiten Quartals 2011 ihre oder seine Höhe der beantragten Aufwandsentschädigung für das erste Quartal 2011 mit. | ||
12. Sitzung des StuRa 2011 (TOP 3): Zustimmung | 12. Sitzung des StuRa 2011 (TOP 3): Zustimmung | ||
===Begründung des Antrages=== | ===Begründung des Antrages=== | ||
Aktuell existiert, leider, keine klare Reglung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen. Über die gerechtfertigte Höhe der arbeitsintensiven Leistungen gemäß § 33 Finanzordnung entscheiden die Amtsträgerinnen und Amtsträger selbst. Es sollen die sozialen und wirtschaftlichen Belange berücksichtigt werden. | Aktuell existiert, leider, keine klare Reglung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen. Über die gerechtfertigte Höhe der arbeitsintensiven Leistungen gemäß § 33 Finanzordnung entscheiden die Amtsträgerinnen und Amtsträger selbst. Es sollen die sozialen und wirtschaftlichen Belange berücksichtigt werden. |