Bearbeiten von „StuRa:Gewährung von Aufwandsentschädigungen für das Quartal I 2011“
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1. Alle Studentinnen und Studenten, denen Aufwand durch die Funktionen in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft oder der Hochschule entstanden ist und diesen gern entschädigt bekommen möchten, teilen dies dem Referat Finanzen mit entsprechender Höhe eines finanziellen Betrages mit. | 1. Alle Studentinnen und Studenten, denen Aufwand durch die Funktionen in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft oder der Hochschule entstanden ist und diesen gern entschädigt bekommen möchten, teilen dies dem Referat Finanzen mit entsprechender Höhe eines finanziellen Betrages mit. | ||
2. Das Referat Finanzen weist die beantragten Mittel unverzüglich an. | 2. Das Referat Finanzen weist die beantragten Mittel unverzüglich an. | ||
3. Die Höhe der zugewiesenen Mittel teil das Referat unverzüglich dem StuRa zur kommenden ordentlichen Sitzung mit. | 3. Die Höhe der zugewiesenen Mittel teil das Referat unverzüglich dem StuRa zur kommenden ordentlichen Sitzung mit. | ||