Bearbeiten von „StuRa:Grundordnung/Begründung“
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Auf eine Wiederholung von Texten des | Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden. | ||
== Grundsätzliches == | == Grundsätzliches == |