Bearbeiten von „StuRa:Musterstudien- und -prüfungsordnungen“
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:: 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; <br> | :: 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; <br> | ||
:: 5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. <br> | :: 5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. <br> | ||
: Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Die Festlegung des Bewertungsmaßstabes erfolgt durch den Prüfer, wobei eine Prüfungsleistung, bei der 50% der geforderten Leistung erbracht wurden, in jedem Fall als bestanden zu werten ist. | |||
# In den im Prüfungsplan gekennzeichneten Ausnahmefällen werden Prüfungsleistungen nur bewertet, jedoch nicht benotet. Dabei sind die Bewertungen „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vom Prüfer abzugeben. In die weitere Notenberechnung gehen unbenotete Prüfungsleistungen und Modulprüfungen nicht ein. | # In den im Prüfungsplan gekennzeichneten Ausnahmefällen werden Prüfungsleistungen nur bewertet, jedoch nicht benotet. Dabei sind die Bewertungen „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vom Prüfer abzugeben. In die weitere Notenberechnung gehen unbenotete Prüfungsleistungen und Modulprüfungen nicht ein. | ||
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# Zusätzlich zum Zeugnis über die Diplomprüfung wird mit gleichem Datum eine Diplomurkunde über die Verleihung des entsprechenden Diplomgrades ausgestellt. Die Urkunde wird vom Rektor der Hochschule und vom Dekan der Fakultät unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen. Der Urkunde wird eine englischsprachige Übersetzung beigefügt. | # Zusätzlich zum Zeugnis über die Diplomprüfung wird mit gleichem Datum eine Diplomurkunde über die Verleihung des entsprechenden Diplomgrades ausgestellt. Die Urkunde wird vom Rektor der Hochschule und vom Dekan der Fakultät unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen. Der Urkunde wird eine englischsprachige Übersetzung beigefügt. | ||
# Auf Grund der bestandenen Diplomprüfung wird der Hochschulgrad | # Auf Grund der bestandenen Diplomprüfung wird der Hochschulgrad | ||
Diplom-Ingenieur/in (FH) Dipl.-Ing. (FH) | |||
verliehen. Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Berechtigung zur Führung des Hochschulgrades erworben. | |||
# Für den Absolventen wird ein „Diploma Supplement“ ausgestellt entsprechend dem „Diploma Supplement Modell“ von Europäischer Union/Europarat/UNESCO. Als Darstellung des nationalen Bildungssystems ist der zwischen Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz abgestimmte Text in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. | # Für den Absolventen wird ein „Diploma Supplement“ ausgestellt entsprechend dem „Diploma Supplement Modell“ von Europäischer Union/Europarat/UNESCO. Als Darstellung des nationalen Bildungssystems ist der zwischen Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz abgestimmte Text in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. | ||
# Prüfungsergebnisse in Zusatzmodulen bzw. Zusatzfächern werden auf Antrag der Studierenden an das Prüfungsamt in das Zeugnis eingetragen und entsprechend kenntlich gemacht, jedoch bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum Tag der letzten Prüfungsleistung beim Prüfungsamt zu stellen. | # Prüfungsergebnisse in Zusatzmodulen bzw. Zusatzfächern werden auf Antrag der Studierenden an das Prüfungsamt in das Zeugnis eingetragen und entsprechend kenntlich gemacht, jedoch bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum Tag der letzten Prüfungsleistung beim Prüfungsamt zu stellen. | ||
# Zeugnis und Urkunde tragen das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. | # Zeugnis und Urkunde tragen das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. | ||
# Hat ein Studierender die Diplomprüfung nicht bestanden, wird ihm auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt, die alle erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten enthält und erkennen lässt, dass die Diplomprüfung nicht bestanden ist. | # Hat ein Studierender die Diplomprüfung nicht bestanden, wird ihm auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt, die alle erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten enthält und erkennen lässt, dass die Diplomprüfung nicht bestanden ist. | ||
=== §26 Ungültigkeit der Diplomprüfung === | === §26 Ungültigkeit der Diplomprüfung === | ||
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# Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern festgesetzt. Es sind folgende Noten zu verwenden: <br> | # Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern festgesetzt. Es sind folgende Noten zu verwenden: <br> | ||
: 1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung; <br> | |||
: 2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt; <br> | |||
: 3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht; <br> | |||
: 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; <br> | |||
: 5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. | |||
Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Die Festlegung des Bewertungsmaßstabes erfolgt durch den Prüfer, wobei eine Prüfungsleistung, bei der 50% der geforderten Leistung erbracht wurden, in jedem Fall als bestanden zu werten ist. | Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Die Festlegung des Bewertungsmaßstabes erfolgt durch den Prüfer, wobei eine Prüfungsleistung, bei der 50% der geforderten Leistung erbracht wurden, in jedem Fall als bestanden zu werten ist. | ||
# In den im Prüfungsplan gekennzeichneten Ausnahmefällen werden Prüfungsleistungen nur bewertet, jedoch nicht benotet. Dabei sind die Bewertungen „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vom Prüfer abzugeben. In die weitere Notenberechnung gehen unbenotete Prüfungsleistungen und Modulprüfungen nicht ein. | # In den im Prüfungsplan gekennzeichneten Ausnahmefällen werden Prüfungsleistungen nur bewertet, jedoch nicht benotet. Dabei sind die Bewertungen „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vom Prüfer abzugeben. In die weitere Notenberechnung gehen unbenotete Prüfungsleistungen und Modulprüfungen nicht ein. | ||
# Besteht eine Modulprüfung aus einer einzelnen Prüfungsleistung, so ist die für die Prüfungsleistung vergebene Note gleichzeitig die Modulnote. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so errechnet sich die Modulnote aus dem gewichteten Durchschnitt der einzelnen Prüfungsleistungen gemäß dem Prüfungsplan (Anlage). Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. | # Besteht eine Modulprüfung aus einer einzelnen Prüfungsleistung, so ist die für die Prüfungsleistung vergebene Note gleichzeitig die Modulnote. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so errechnet sich die Modulnote aus dem gewichteten Durchschnitt der einzelnen Prüfungsleistungen gemäß dem Prüfungsplan (Anlage). Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. | ||
Die Modulnote lautet:<br> | |||
: Bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5 = sehr gut <br> | |||
: bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich 2,5 = gut <br> | |||
: bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschließlich 3,5 = befriedigend <br> | |||
: bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich 4,0 = ausreichend <br> | |||
: bei einem Durchschnitt ab 4,1 = nicht ausreichend. <br> | |||
: Analog wird bei der Bildung von Gesamtnoten verfahren. Eine Gesamtnote ist eine Note, die aus mehreren Einzelnoten gebildet wird. Eine Gesamtnote wird für die Masterarbeit und die Verteidigung sowie für die Masterprüfung vergeben. | |||
# Für die Modulnoten und die Gesamtnote der Masterprüfung ist zusätzlich jeweils eine relative Note auszuweisen. Dafür findet die nachfolgende ECTS-Bewertungsskala Anwendung. | # Für die Modulnoten und die Gesamtnote der Masterprüfung ist zusätzlich jeweils eine relative Note auszuweisen. Dafür findet die nachfolgende ECTS-Bewertungsskala Anwendung. | ||
Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende ECTS Grades:<br> | |||
: A die besten 10 % <br> | |||
: B die nächsten 25 % <br> | |||
: C die nächsten 30 % <br> | |||
: D die nächsten 25 % <br> | |||
: E die nächsten 10 % <br> | |||
: An die erfolglosen Studierenden werden folgende ECTS Grades vergeben:<br> | |||
: FX „Nicht bestanden – es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können“ <br> | |||
: F „Nicht bestanden – es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich“. | |||
# Die Noten der Prüfungsleistungen sind dem Prüfungsamt von den Prüfern mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma innerhalb einer Woche nach Feststellung des Ergebnisses schriftlich mitzuteilen. | # Die Noten der Prüfungsleistungen sind dem Prüfungsamt von den Prüfern mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma innerhalb einer Woche nach Feststellung des Ergebnisses schriftlich mitzuteilen. | ||
# Die Prüfungsergebnisse sind vom Prüfungsamt unverzüglich nach Eingang der Prüfungsmeldung durch Aushang bekannt zu geben, der Tag der Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen. | # Die Prüfungsergebnisse sind vom Prüfungsamt unverzüglich nach Eingang der Prüfungsmeldung durch Aushang bekannt zu geben, der Tag der Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen. | ||
=== §16 Bewertung der Masterprüfung === | === §16 Bewertung der Masterprüfung === | ||
# Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus dem nicht gerundeten linearen/ gewichteten Mittelwert aller Modulnoten (MN) und der nicht gerundeten Gesamtnote der Masterarbeit (P) nach folgendem Algorithmus gebildet: | # Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus dem nicht gerundeten linearen/ gewichteten Mittelwert aller Modulnoten (MN) und der nicht gerundeten Gesamtnote der Masterarbeit (P) nach folgendem Algorithmus gebildet: | ||
Gesamtnote = (3 MN + 2 P) / 5 | |||
# Die Gesamtnote wird mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma angegeben. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. | # Die Gesamtnote wird mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma angegeben. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. | ||
=== §17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß === | === §17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß === | ||
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# Zusätzlich zum Zeugnis über die Masterprüfung wird mit gleichem Datum eine Masterurkunde über die Verleihung des entsprechenden Mastergrades ausgestellt. Die Urkunde wird vom Rektor der Hochschule und vom Dekan der Fakultät unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen. Der Urkunde wird eine englischsprachige Übersetzung beigefügt. | # Zusätzlich zum Zeugnis über die Masterprüfung wird mit gleichem Datum eine Masterurkunde über die Verleihung des entsprechenden Mastergrades ausgestellt. Die Urkunde wird vom Rektor der Hochschule und vom Dekan der Fakultät unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen. Der Urkunde wird eine englischsprachige Übersetzung beigefügt. | ||
# Auf Grund der bestandenen Masterprüfung wird der Hochschulgrad | # Auf Grund der bestandenen Masterprüfung wird der Hochschulgrad | ||
Master of Arts, M.A. | |||
verliehen. Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Berechtigung zur Führung des Hochschulgrades erworben. | |||
# Für den Absolventen wird ein „Diploma Supplement“ ausgestellt entsprechend dem „Diploma Supplement Modell“ von Europäischer Union/Europarat/UNESCO. Als Darstellung des nationalen Bildungssystems ist der zwischen Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz abgestimmte Text in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. | # Für den Absolventen wird ein „Diploma Supplement“ ausgestellt entsprechend dem „Diploma Supplement Modell“ von Europäischer Union/Europarat/UNESCO. Als Darstellung des nationalen Bildungssystems ist der zwischen Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz abgestimmte Text in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. | ||
# Prüfungsergebnisse in Zusatzmodulen bzw. Zusatzfächern werden auf Antrag der Studierenden an das Prüfungsamt in das Zeugnis eingetragen und entsprechend kenntlich gemacht, jedoch bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum Tag der letzten Prüfungsleistung beim Prüfungsamt zu stellen. | # Prüfungsergebnisse in Zusatzmodulen bzw. Zusatzfächern werden auf Antrag der Studierenden an das Prüfungsamt in das Zeugnis eingetragen und entsprechend kenntlich gemacht, jedoch bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum Tag der letzten Prüfungsleistung beim Prüfungsamt zu stellen. | ||
# Zeugnis und Urkunde tragen das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. | # Zeugnis und Urkunde tragen das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. | ||
# Hat ein Studierender die Masterprüfung nicht bestanden, wird ihm auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt, die alle erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten enthält und erkennen lässt, dass die Masterprüfung nicht bestanden ist. | # Hat ein Studierender die Masterprüfung nicht bestanden, wird ihm auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt, die alle erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten enthält und erkennen lässt, dass die Masterprüfung nicht bestanden ist. | ||
=== §26 Ungültigkeit der Masterprüfung === | === §26 Ungültigkeit der Masterprüfung === | ||
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# Der Bachelorstudiengang Studiengangsbezeichnung ist ein international ausgerichteter, praxisbezogener betriebswirtschaftlicher Studiengang mit integriertem Auslandsaufenthalt. Studienziel ist das Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses. Für den länderübergreifend ausgebildeten Führungsnachwuchs sollen folgende Qualifikationen erreicht werden: | # Der Bachelorstudiengang Studiengangsbezeichnung ist ein international ausgerichteter, praxisbezogener betriebswirtschaftlicher Studiengang mit integriertem Auslandsaufenthalt. Studienziel ist das Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses. Für den länderübergreifend ausgebildeten Führungsnachwuchs sollen folgende Qualifikationen erreicht werden: | ||
Kenntnis der Rahmenbedingungen des internationalen Geschäfts, | |||
Beherrschung praxisbezogener betriebswirtschaftlicher Methoden und Instrumente zur Lösung internationaler Managementaufgaben, | |||
Verhandlungssicheres Beherrschen von mehreren Fremdsprachen, | |||
Berufserfahrung im Ausland im Rahmen des dortigen Praktikums und | |||
Umgang mit fremden sozio-ökonomischen und sozio-kulturellen Lebenswelten. | |||
# Der erfolgreiche Studienabschluss qualifiziert bei Vorliegen der weiteren Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums im Masterstudiengang Name an der HTW Dresden sowie in Masterstudiengängen an in- und ausländischen Hochschulen entsprechend den jeweiligen Zulassungsbedingungen. | # Der erfolgreiche Studienabschluss qualifiziert bei Vorliegen der weiteren Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums im Masterstudiengang Name an der HTW Dresden sowie in Masterstudiengängen an in- und ausländischen Hochschulen entsprechend den jeweiligen Zulassungsbedingungen. | ||
# Das Studium ist die Grundlage für eine anschließende berufliche Tätigkeit, die wegen ihrer vielfältigen Möglichkeiten eine breite Grundlagenausbildung mit jeweils exemplarischer Vertiefung verlangt. Diesem Ziel wird das Studium durch seine modularisierte Struktur und ein hohes Maß an Flexibilität gerecht. Durch das Studium, das sowohl das erforderliche fachliche Wissen als auch eine spezifische methodische und interkulturelle Kompetenz vermittelt, erwerben die Studierenden die Fähigkeit zum selbständigen Denken und Arbeiten. | # Das Studium ist die Grundlage für eine anschließende berufliche Tätigkeit, die wegen ihrer vielfältigen Möglichkeiten eine breite Grundlagenausbildung mit jeweils exemplarischer Vertiefung verlangt. Diesem Ziel wird das Studium durch seine modularisierte Struktur und ein hohes Maß an Flexibilität gerecht. Durch das Studium, das sowohl das erforderliche fachliche Wissen als auch eine spezifische methodische und interkulturelle Kompetenz vermittelt, erwerben die Studierenden die Fähigkeit zum selbständigen Denken und Arbeiten. | ||
# Der Studienabschluss Bachelor of Arts, B.A., qualifiziert nicht für die Eintragung in die Architektenlisten der Architektenkammern in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland. | # Der Studienabschluss Bachelor of Arts, B.A., qualifiziert nicht für die Eintragung in die Architektenlisten der Architektenkammern in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland. | ||
=== §3 Zugangsvoraussetzungen === | === §3 Zugangsvoraussetzungen === | ||
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# Die Module des Diplomstudiengangs XXX werden unter Angabe folgender Kriterien in einer Modulbeschreibung erläutert: | # Die Module des Diplomstudiengangs XXX werden unter Angabe folgender Kriterien in einer Modulbeschreibung erläutert: | ||
Dauer und Angebotsturnus des Moduls/ Modulart, | |||
Arbeitsaufwand (work load), | |||
Lehrgebiete und Lehrformen, | |||
Leistungspunkte (Credits), | |||
Voraussetzungen für die Teilnahme, | |||
Lernziele/Kompetenzen, | |||
Inhalte, | |||
Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen, | |||
Lernmittel, | |||
Verwendbarkeit des Moduls. | |||
Die Modulbeschreibungen können auf der Internetseite der Fakultät YYY eingesehen werden. | Die Modulbeschreibungen können auf der Internetseite der Fakultät YYY eingesehen werden. | ||
# Die Inhalte der im Auslandsstudium angebotenen Module werden von den ausländischen Partnerhochschulen beschrieben. | # Die Inhalte der im Auslandsstudium angebotenen Module werden von den ausländischen Partnerhochschulen beschrieben. | ||
# An Lehrveranstaltungen werden im Diplomstudiengang XXX an der HTW Dresden unterschieden: | # An Lehrveranstaltungen werden im Diplomstudiengang XXX an der HTW Dresden unterschieden: | ||
Vorlesungen, | |||
Übungen und Seminare, | |||
Praktika/Laborpraktika. | |||
# Vorlesungen dienen der konzentrierten Wissensvermittlung in Vortragsform. Übungen tragen zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes bei. Sie werden als rechnerische oder praktische Übungen in seminaristischer Form durchgeführt. Seminare leiten zu selbständiger Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage an. Sie sollen die Studierenden außerdem auf das Anfertigen der Diplomarbeit und deren Verteidigung vorbereiten. Einen besonderen Stellenwert nehmen die Laborpraktika ein, die zum Erwerb stofflicher Kenntnisse und analytischer Fertigkeiten entscheidend beitragen. Ein Teil des Selbststudiums wird im Labor realisiert. | # Vorlesungen dienen der konzentrierten Wissensvermittlung in Vortragsform. Übungen tragen zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes bei. Sie werden als rechnerische oder praktische Übungen in seminaristischer Form durchgeführt. Seminare leiten zu selbständiger Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage an. Sie sollen die Studierenden außerdem auf das Anfertigen der Diplomarbeit und deren Verteidigung vorbereiten. Einen besonderen Stellenwert nehmen die Laborpraktika ein, die zum Erwerb stofflicher Kenntnisse und analytischer Fertigkeiten entscheidend beitragen. Ein Teil des Selbststudiums wird im Labor realisiert. | ||
# Das Lehrangebot besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierenden verbindlich sind. Wahlpflichtmodule können aus dem Katalog von Wahlpflichtmodulen vom Studierenden gewählt werden. Die Anzahl der zu belegenden Module ergibt sich aus der Anlage (Studienablaufplan), wobei die Wahl pro Semester begrenzt ist auf die im Studienablaufplan genannte Anzahl abzüglich der bereits bestandenen Wahlpflichtmodule. Darüber hinaus können Zusatzmodule an der HTW Dresden oder an anderen Hochschulen fakultativ belegt werden. Ein Zusatzmodul, das der Studierende aus dem Wahlpflichtbereich seines Studiengangs/seiner Studienrichtung/ seines Studienschwerpunkts bestanden hat, kann nach Mitteilung zum Semesterende bzw. spätestens bis zum Termin der Verteidigung an das Prüfungsamt ein gewähltes Wahlpflichtmodul ersetzen. | # Das Lehrangebot besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierenden verbindlich sind. Wahlpflichtmodule können aus dem Katalog von Wahlpflichtmodulen vom Studierenden gewählt werden. Die Anzahl der zu belegenden Module ergibt sich aus der Anlage (Studienablaufplan), wobei die Wahl pro Semester begrenzt ist auf die im Studienablaufplan genannte Anzahl abzüglich der bereits bestandenen Wahlpflichtmodule. Darüber hinaus können Zusatzmodule an der HTW Dresden oder an anderen Hochschulen fakultativ belegt werden. Ein Zusatzmodul, das der Studierende aus dem Wahlpflichtbereich seines Studiengangs/seiner Studienrichtung/ seines Studienschwerpunkts bestanden hat, kann nach Mitteilung zum Semesterende bzw. spätestens bis zum Termin der Verteidigung an das Prüfungsamt ein gewähltes Wahlpflichtmodul ersetzen. | ||
# Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses können bis zur Höhe von fünf ECTS Credits pro Semester auch andere an der HTW Dresden innerhalb und außerhalb der Fakultät YYY angebotene Module, die in Umfang und Anforderungen gleichwertig sind, als Wahlpflichtmodule belegt werden. | # Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses können bis zur Höhe von fünf ECTS Credits pro Semester auch andere an der HTW Dresden innerhalb und außerhalb der Fakultät YYY angebotene Module, die in Umfang und Anforderungen gleichwertig sind, als Wahlpflichtmodule belegt werden. | ||
# Die Wahl eines Wahlpflichtmoduls ist bis zum Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester zu erklären, die Modalitäten (Art der Einschreibung, Termine, untere und obere Kapazitätsgrenze u.s.w.) legt der Dekan fest. Die Teilnahme an Zusatzmodulen ist innerhalb der ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit mit dem verantwortlichen Hochschullehrer zu klären. Die Teilnahme an einem Wahlpflicht- und Zusatzmodul ist durch die Anzahl der vorhandenen Kapazitäten beschränkt. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien des numerus clausus/ nach Eingang der Teilnahmeerklärung. Die Fakultät behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl auf die Durchführung einzelner Wahlpflicht- oder Zusatzmodule zu verzichten. In den Fällen der Sätze 3 und 4 teilt der Dekan/ das Dekanat den Studierenden mit, innerhalb welcher Frist andere Wahlpflicht- bzw. Zusatzmodule gewählt werden können. | # Die Wahl eines Wahlpflichtmoduls ist bis zum Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester zu erklären, die Modalitäten (Art der Einschreibung, Termine, untere und obere Kapazitätsgrenze u.s.w.) legt der Dekan fest. Die Teilnahme an Zusatzmodulen ist innerhalb der ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit mit dem verantwortlichen Hochschullehrer zu klären. Die Teilnahme an einem Wahlpflicht- und Zusatzmodul ist durch die Anzahl der vorhandenen Kapazitäten beschränkt. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien des numerus clausus/ nach Eingang der Teilnahmeerklärung. Die Fakultät behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl auf die Durchführung einzelner Wahlpflicht- oder Zusatzmodule zu verzichten. In den Fällen der Sätze 3 und 4 teilt der Dekan/ das Dekanat den Studierenden mit, innerhalb welcher Frist andere Wahlpflicht- bzw. Zusatzmodule gewählt werden können. | ||
=== §8 Tutorium === | === §8 Tutorium === | ||
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# Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (180 ECTS Credits), des praktischen Studiensemesters (30 ECTS Credits) und der Diplomarbeit (30 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 240 ECTS Credits. | # Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (180 ECTS Credits), des praktischen Studiensemesters (30 ECTS Credits) und der Diplomarbeit (30 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 240 ECTS Credits. | ||
# Nach erfolgreichem Abschluss des Diplomstudiums wird der Hochschulgrad | # Nach erfolgreichem Abschluss des Diplomstudiums wird der Hochschulgrad | ||
Diplom-Ingenieur/in (FH), Dipl.-Ing. (FH) | |||
in der Fachrichtung XXX | |||
verliehen. | |||
=== §11 Übergangsbestimmungen === | === §11 Übergangsbestimmungen === | ||
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# Der Masterstudiengang XXX hat eine Ausbildung zum Ziel, die sich gleichermaßen durch wissenschaftlichen Anspruch und Anwendungsbezogenheit auszeichnet. Die Absolventen sollen befähigt werden, | # Der Masterstudiengang XXX hat eine Ausbildung zum Ziel, die sich gleichermaßen durch wissenschaftlichen Anspruch und Anwendungsbezogenheit auszeichnet. Die Absolventen sollen befähigt werden, | ||
als Manager eine globale Perspektive einzunehmen, | |||
in Führungspositionen international tätiger Unternehmen im In- und Ausland zu handeln und zu entscheiden, | |||
dabei die Interdependenzen betriebswirtschaftlicher, technischer, sozialer und interkultureller Einflussfaktoren zu beachten und | |||
in Geschäftsprozessen am Brückenschlag verschiedener Kulturen mitzuwirken. | |||
# Ziel und Eckwerte des Masterstudiengangs XXX kommen des Weiteren in der Aufteilung des modularisierten Curriculums in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen zum Ausdruck. Die Pflichtmodule sollen den Studierenden verdeutlichen, dass Management als ganzheitlicher Prozess zu verstehen ist, die Wahlpflichtmodule sollen mit einem breiten Angebotsspektrum auch branchenspezifische und funktionale Spezialisierungen ermöglichen. | # Ziel und Eckwerte des Masterstudiengangs XXX kommen des Weiteren in der Aufteilung des modularisierten Curriculums in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen zum Ausdruck. Die Pflichtmodule sollen den Studierenden verdeutlichen, dass Management als ganzheitlicher Prozess zu verstehen ist, die Wahlpflichtmodule sollen mit einem breiten Angebotsspektrum auch branchenspezifische und funktionale Spezialisierungen ermöglichen. | ||
# Der verliehene Mastergrad eröffnet nach erfolgreicher Akkreditierung den Zugang zum höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, bietet berufliche Entwicklungschancen in Unternehmen aller Wirtschaftssektoren und ebnet zugleich im In- und Ausland den Weg zu einer weiterführenden Qualifikation in Form einer Promotion. | # Der verliehene Mastergrad eröffnet nach erfolgreicher Akkreditierung den Zugang zum höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, bietet berufliche Entwicklungschancen in Unternehmen aller Wirtschaftssektoren und ebnet zugleich im In- und Ausland den Weg zu einer weiterführenden Qualifikation in Form einer Promotion. | ||
=== §3 Zugangsvoraussetzungen === | === §3 Zugangsvoraussetzungen === | ||
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# Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (90 ECTS Credits) und der Masterarbeit (30 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 120 ECTS Credits. | # Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (90 ECTS Credits) und der Masterarbeit (30 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 120 ECTS Credits. | ||
# Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums wird der Hochschulgrad | # Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums wird der Hochschulgrad | ||
Master of Arts, M.A. | |||
verliehen. | |||
=== §11 Übergangsbestimmungen === | === §11 Übergangsbestimmungen === |