Bearbeiten von „StuRa:Musterstudien- und -prüfungsordnungen

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# Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (90 ECTS Credits) und der Masterarbeit (30 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 120 ECTS Credits.
# Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (90 ECTS Credits) und der Masterarbeit (30 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 120 ECTS Credits.
# Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums wird der Hochschulgrad
# Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums wird der Hochschulgrad
:: Master of Arts, M.A. verliehen.
Master of Arts, M.A.
verliehen.
 


=== §11 Übergangsbestimmungen ===
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