Bearbeiten von „StuRa:Satzung/Dokument/Entwurf2011“
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# Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft ist Recht und Pflicht aller Mitglieder. | # Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft ist Recht und Pflicht aller Mitglieder. | ||
# Alle Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft haben das Recht Anfragen und Anträge an die Organe zu stellen. | # Alle Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft haben das Recht Anfragen und Anträge an die Organe zu stellen. | ||
# Es besteht die Möglichkeit [[Studentenentscheid|StudentInnenentscheide]] sowie [[Studentenbegehren|-begehren]] durchzuführen. Näheres regelt der | # Es besteht die Möglichkeit, [[Studentenentscheid|StudentInnenentscheide]] sowie [[Studentenbegehren|-begehren]] durchzuführen. Näheres regelt die [[Geschäftsordnung/Dokument|Geschäftsordnung der Studentinnen und Studentenschaft]]. | ||
=== § Aufgaben === | === § Aufgaben === | ||
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## Maschinenbau/Verfahrenstechnik, | ## Maschinenbau/Verfahrenstechnik, | ||
## Wirtschaftswissenschaften. | ## Wirtschaftswissenschaften. | ||
# Über die Zugehörigkeit zur Fachschaft entscheidet die Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät zum Zeitpunkt seiner Einrichtung gemäß § 32 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG | # Über die Zugehörigkeit zur Fachschaft entscheidet in der Regel die Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät zum Zeitpunkt seiner Einrichtung gemäß § 32 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. | ||
=== § Wahlen === | === § Wahlen === | ||
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# Mit der Konstituierung der Organe sind nur gewählte Mitglieder gemäß Wahlordnung stimmberechtigt. | # Mit der Konstituierung der Organe sind nur gewählte Mitglieder gemäß Wahlordnung stimmberechtigt. | ||
# Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder regeln die Organe durch Ordnung oder Beschlussfassung für die kommende Wahl. Sie beträgt mindestens drei. Wurde keine Mitgliederanzahl festgelegt beträgt diese zehn. | # Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder regeln die Organe durch Ordnung oder Beschlussfassung für die kommende Wahl. Sie beträgt mindestens drei. Wurde keine Mitgliederanzahl festgelegt beträgt diese zehn. | ||
# | # Werden in einer Fachschaft weniger als die Mindestzahl gemäß Absatz 3 in den [[FSR]] gewählt, werden diese FSR-Mitglieder dem StuRa direkt zugeordnet. Der StuRa vertritt damit direkt diese Fachschaft. | ||
=== § Befugnisse === | === § Befugnisse === | ||
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=== § Zusammenarbeit === | === § Zusammenarbeit === | ||
# Der StuRa bildet gemeinsam mit den | # Der StuRa bildet gemeinsam mit den Fachschaftsräten und weiteren in Organe der Hochschule gewählten und in Kommissionen der Hochschule bestellten Studentinnen und Studenten die [[VertreterInnenversammlung|VertreterInnenversammlung der Studentinnen und Studenten]]. | ||
# Zur Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft | # Zur Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft wählt der StuRa Mitglieder in | ||
## | ## den [[Verwaltungsrat]] des StuWe; | ||
## | ## den [[LSR]] der [[KSS]]; | ||
# | ## bestimmte [[Kommissionen]] der HTW Dresden. | ||
# Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Studentinnen- und Studentenschaft Zusammenschlüsse | # Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Studentinnen- und Studentenschaft Zusammenschlüsse bilden. | ||
== Abschnitt Verfahren == | == Abschnitt Verfahren == | ||
Zeile 101: | Zeile 101: | ||
## der StuRa das Einvernehmen herstellt oder | ## der StuRa das Einvernehmen herstellt oder | ||
## der StuRa nicht innerhalb von einem Monat während der nicht vorlesungsfreien Zeit aus Rechtsgründen eine Änderung fordert. | ## der StuRa nicht innerhalb von einem Monat während der nicht vorlesungsfreien Zeit aus Rechtsgründen eine Änderung fordert. | ||
# Für alle studentischen Organe sind folgende Ordnungen bindend: | |||
## [[Wahlordnung|Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] | |||
## [[Mitwirkungsordnung|Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] | |||
## [[Finanzordnung|Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] | |||
## [[Beitragsordnung| Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] | |||
## [[Geschäftsordnung|Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] | |||
== Abschnitt Schlussbestimmungen == | == Abschnitt Schlussbestimmungen == | ||
=== § In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten === | === § In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten === | ||
Diese Ordnung tritt mit Beschluss am ''Datum'' in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Studentenschaft der HTW Dresden vom 20. Januar 2000 außer Kraft. | |||
Diese Ordnung tritt | |||
[[Kategorie:Ordnung]] | [[Kategorie:Ordnung]] |