Bearbeiten von „StuRa:Selbstverwaltung

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Selbstverwaltung ist das Recht einer Organisationen, oftmals [[Körperschaften]], ihr übertragene Angelegenheiten selbst für sich zu regeln. Dauerhafte Reglung erfolgt üblicher Weise in Form von [[Ordnungen]]. Zum Erlass, zur Änderung und Aufhebung einer [[Ordnung]] oder einer einmaligen Reglung werden [[Beschlüsse]] gefasst. Es ist auch durch eine [[Rechtsnorm]] festgelegt durch wen, also welches [[Organ]], und wie, also durch welches [[Verfahren]], die [[Beschlüsse]] gefasst werden.
== Verweise ==
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverwaltung Wikipedia]
Es gibt das Recht der [[#Selbstverwaltung der Hochschule | Selbstverwaltung der Hochschule]]. Des Weiteren gibt es das Recht der [[#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft | Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft]]. Sie sind voneinander fast unabhängig, da sie, trotz Ursprungs im [[SächsHSG | gleichen Gesetz]], getrennt geregelt sind.
 
== Grundsätze ==
 
=== Räte-Prinzip ===
Der Bezeichnung nach sollte eigentlich für vielen [[Organe]] nach dem Prinzip der [http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4tedemokratie Rätedemokratie] funktionieren. Dies gilt insbesondere für die [[#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft | Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft]], deren [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | Organe]] mehrere [http://de.wikipedia.org/wiki/Gewalt#Staatsgewalt_und_Gewaltenteilung Gewalten], die [[Legislative]] und [[Exekutive]], innehaben. Die [http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4tedemokratie Rätedemokratie] geht daher üblicher Weise von [http://de.wikipedia.org/wiki/Imperatives_Mandat imperativen Mandaten] (Z.B. sollten die Mitglieder im [[LSR]] der [[KSS]] für unseren [[StuRa]] inhaltliche Vorgaben zu den Abstimmungen im [[LSR]] vom [[StuRa]] erhalten.) aus.
 
Jedoch findet gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7091113120314&jlink=p53 § 53] Absatz 3 [[SächsHSG]] ein [http://de.wikipedia.org/wiki/Imperatives_Mandat imperatives Mandat] keine Anwendung beziehungsweise wird unterbunden. Auch durch das geheime Abstimmen, was etwa bei Personalangelegenheiten gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7968413120679&jlink=p56 § 56] Absatz 2 [[SächsHSG]] vorgesehen ist, wird eine Nachvollziehbarkeit zur Einhaltung der inhaltlichen Vorgabe kaum möglich.
 
=== wünschenswerte Grundsätze ===
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungstransparenz Verwaltungstransparenz]
 
== [[Selbstverwaltung]] der [[Hochschule]] ==
Die [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Selbstverwaltung der Hochschule]] spielt sich, gemäß den Regelungen im [[SächsHSG]], auf mehreren Ebenen ab. Es wird unterschieden zwischen der [[zentrale Ebene | zentralen Ebene]] und der [[Fakultätsebene]].
 
Zum Fassen von [[Beschlüsse]]n dienen [[Organe der Hochschule]].
 
== [[Selbstverwaltung]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ==
Wird häufig auch als [[studentische Selbstverwaltung]], kurz [[sSV]], bezeichnet.
 
== Siehe auch ==
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverwaltung Wikipedia: Selbstverwaltung]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Kollektive_Selbstverwaltung Wikipedia: Kollektive Selbstverwaltung]
* [[studentische Vertretungen]]


[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Wahlen]]
[[Kategorie:Beschlüsse]]

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