Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011“
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Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung. | Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung. | ||
: "Gegenrede": Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft'' zu ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft'' geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der "Dopplung" klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden. Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. | : "Gegenrede": Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft'' zu ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft'' geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der "Dopplung" klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden. Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. | ||
:: eine Satzung ist auch eine Ordnung... sicherlich kann man durch die entsprechende Kommunikation viel erreichen, aber es ist so eindeutig. Grundsätzlich muss die Satzung durch einen Sachverständigen (JustiziarIn) eh noch mal abgeprüft werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] | :: eine Satzung ist auch eine Ordnung... sicherlich kann man durch die entsprechende Kommunikation viel erreichen, aber es ist so eindeutig. Grundsätzlich muss die Satzung durch einen Sachverständigen (JustiziarIn) eh noch mal abgeprüft werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] |