Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011“
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Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung. | Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung. | ||
: "Gegenrede": Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft'' zu ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft'' geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der "Dopplung" klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden. Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. | : "Gegenrede": Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft'' zu ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft'' geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der "Dopplung" klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden. Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. | ||
=== Vorbemerkungen === | === Vorbemerkungen === | ||
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Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln. | Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln. | ||
: "Gegenrede": Wozu? Es ist doch klar, dass es in der Satzung (aka Ordnung) der Studentinnen- und Studentenschaft um die, nämlich deren, Organe handelt. Etwa im ''Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen'' ist auch nicht nochmal vermerkt ''Die Bezeichnung Hochschule bezieht sich auf die Hochschulen des Freistaates Sachsen.''. Sollte dargestellt werden können, dass ein derartiger Passus notwendig ist, so schlage ich folgende Alternative vor: ''Diese Satzung'' (aka Ordnung) ''gilt für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft als Teilkörperschaft der HTW Dresden.'' -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:49, 2. Mai 2011 (CEST) | : "Gegenrede": Wozu? Es ist doch klar, dass es in der Satzung (aka Ordnung) der Studentinnen- und Studentenschaft um die, nämlich deren, Organe handelt. Etwa im ''Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen'' ist auch nicht nochmal vermerkt ''Die Bezeichnung Hochschule bezieht sich auf die Hochschulen des Freistaates Sachsen.''. Sollte dargestellt werden können, dass ein derartiger Passus notwendig ist, so schlage ich folgende Alternative vor: ''Diese Satzung'' (aka Ordnung) ''gilt für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft als Teilkörperschaft der HTW Dresden.'' -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:49, 2. Mai 2011 (CEST) | ||
=== Abschnitt Grundsätzliches === | === Abschnitt Grundsätzliches === | ||
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==== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ==== | ==== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ==== | ||
Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können | Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können. | ||
==== § Aufgaben ==== | ==== § Aufgaben ==== | ||
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten. <br> | 1. Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.<br> | ||
Begründung: zum besseren Verständnis. | Begründung: zum besseren Verständnis. | ||
: Mir ist da grad nochwas aufgefallen. "ist in den '''Organen''' und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis". Das fett markierte Organen bezieht sich nach "Bezeichnungen" auf die Organe der Studentenschaft. Freilich sind wir dort im angemessenen Verhältnis vertreten, sogar mehr als das. Das müssen wir wohl noch umformulieren.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 23:48, 28. Apr 2011 (CEST) | : Mir ist da grad nochwas aufgefallen. "ist in den '''Organen''' und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis". Das fett markierte Organen bezieht sich nach "Bezeichnungen" auf die Organe der Studentenschaft. Freilich sind wir dort im angemessenen Verhältnis vertreten, sogar mehr als das. Das müssen wir wohl noch umformulieren.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 23:48, 28. Apr 2011 (CEST) | ||
==== § Gliederung ==== | ==== § Gliederung ==== | ||
In Abs2 Satz 1 "in der Regel" ergänzt, um ggf. Abweichungen vom Zuordnungszwang erreichen zu können. Damit entfällt Abs2 Satz 2 aus dem ursprünglichen Entwurf. Vorteil dieser Nichtdefiniertheit ist auch, das sowohl der FSR als auch der StuRa ggf. Entscheidungen über die Zuordnung von Studiengängen treffen könnte, falls nötig. | In Abs2 Satz 1 "in der Regel" ergänzt, um ggf. Abweichungen vom Zuordnungszwang erreichen zu können. Damit entfällt Abs2 Satz 2 aus dem ursprünglichen Entwurf. Vorteil dieser Nichtdefiniertheit ist auch, das sowohl der FSR als auch der StuRa ggf. Entscheidungen über die Zuordnung von Studiengängen treffen könnte, falls nötig. | ||
=== Abschnitt Organe === | === Abschnitt Organe === | ||
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==== § Zusammensetzung ==== | ==== § Zusammensetzung ==== | ||
Begründung:Abs 4 zum besseren Verständnis umformuliert. | Begründung:Abs 4 zum besseren Verständnis umformuliert. | ||
====§ Zusammenarbeit==== | ====§ Zusammenarbeit==== | ||
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br> | zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br> | ||
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung. | Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung. | ||
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br> | zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br> | ||
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br> | Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br> | ||
=== Abschnitt Verfahren === | === Abschnitt Verfahren === | ||
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==== § Ordnungen ==== | ==== § Ordnungen ==== | ||
Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten. | Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten. | ||