Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011

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: "Gegenrede": Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft'' zu ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft'' geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der "Dopplung" klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden.  Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]
: "Gegenrede": Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft'' zu ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft'' geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der "Dopplung" klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden.  Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]


:: eine Satzung ist auch eine Ordnung... sicherlich kann man durch die entsprechende Kommunikation viel erreichen, aber es ist so eindeutig. Grundsätzlich muss die Satzung durch einen Sachverständigen (JustiziarIn) eh noch mal abgeprüft werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]
:: eine Satzung ist auch eine Ordnung... sicherlich kann man durch die entsprechende Kommunikation viel erreichen, aber es ist so eindeutig. Grundsätzlich muss die Satzung durch einen Sachverständigen (JustiziarIn) eh noch mal abgeprüft werden.


; Einigung: Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
; Einigung: Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
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: "Gegenrede": Wozu? Es ist doch klar, dass es in der Satzung (aka Ordnung) der Studentinnen- und Studentenschaft um die, nämlich deren, Organe handelt. Etwa im ''Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen'' ist auch nicht nochmal vermerkt ''Die Bezeichnung Hochschule bezieht sich auf die Hochschulen des Freistaates Sachsen.''. Sollte dargestellt werden können, dass ein derartiger Passus notwendig ist, so schlage ich folgende Alternative vor: ''Diese Satzung'' (aka Ordnung) ''gilt für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft als Teilkörperschaft der HTW Dresden.'' -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:49, 2. Mai 2011 (CEST)
: "Gegenrede": Wozu? Es ist doch klar, dass es in der Satzung (aka Ordnung) der Studentinnen- und Studentenschaft um die, nämlich deren, Organe handelt. Etwa im ''Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen'' ist auch nicht nochmal vermerkt ''Die Bezeichnung Hochschule bezieht sich auf die Hochschulen des Freistaates Sachsen.''. Sollte dargestellt werden können, dass ein derartiger Passus notwendig ist, so schlage ich folgende Alternative vor: ''Diese Satzung'' (aka Ordnung) ''gilt für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft als Teilkörperschaft der HTW Dresden.'' -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:49, 2. Mai 2011 (CEST)


:: Grundprinzip der Klarheit. Die Alternative beinhaltet das und kann übernommen werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]
:: Grundprinzip der Klarheit. Die Alternative beinhaltet das und kann übernommen werden.
 
; Einigung: Die Ergänzung kann entfallen, denn der Inhalt ergibt sich aus der Eingangsformel ''Aufgrund von § 27 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom [..]''.
 
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:58, 5. Mai 2011 (CEST)


=== Abschnitt Grundsätzliches ===
=== Abschnitt Grundsätzliches ===
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::::: Wurde korregiert !!--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 15:30, 5. Mai 2011 (CEST)
::::: Wurde korregiert !!--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 15:30, 5. Mai 2011 (CEST)
; (inhaltliche, aber keine textliche) Einigung: Gleicher Inhalt, [[Grundordnung/Begründung#§ Aufgaben | Begründung zur Grundordnung]] ist gut, welcher Text ist "schöner"?
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 16:45, 5. Mai 2011 (CEST)


==== § Gliederung ====
==== § Gliederung ====
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: "Gegenrede": Die geschaffene "''Nichtdefiniertheit''" schafft eher den Verlust zur Bestimmtheit. Was ist der "Regelfall"? Vielleicht möchte dann ja auch ein Mitglied der [[Fachschaft]] [http://www.stura.uni-leipzig.de/fileadmin/stura/wahlen/Vorlage_Antrag_auf_AEnderung_der_Zuordnung.pdf wechseln, wie beim StuRa Uni Leipzig]. Jedenfalls müssten (sollten) nach dieser Änderung dann Listen geführt werden, um Auszuweisen, dass der Regelfall besteht. Des Weiteren frage ich mich, auf welcher Grundlage dann die [[FSR]]s entscheiden können. Der [[StuRa]] kann notfalls immer entscheiden. Das ist auch der [[Grundordnung/Begründung#§ Gliederung | entsprechenden Stelle § Gliederung der Begründung]] zu entnehmen, oder? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:09, 2. Mai 2011 (CEST)
: "Gegenrede": Die geschaffene "''Nichtdefiniertheit''" schafft eher den Verlust zur Bestimmtheit. Was ist der "Regelfall"? Vielleicht möchte dann ja auch ein Mitglied der [[Fachschaft]] [http://www.stura.uni-leipzig.de/fileadmin/stura/wahlen/Vorlage_Antrag_auf_AEnderung_der_Zuordnung.pdf wechseln, wie beim StuRa Uni Leipzig]. Jedenfalls müssten (sollten) nach dieser Änderung dann Listen geführt werden, um Auszuweisen, dass der Regelfall besteht. Des Weiteren frage ich mich, auf welcher Grundlage dann die [[FSR]]s entscheiden können. Der [[StuRa]] kann notfalls immer entscheiden. Das ist auch der [[Grundordnung/Begründung#§ Gliederung | entsprechenden Stelle § Gliederung der Begründung]] zu entnehmen, oder? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:09, 2. Mai 2011 (CEST)


:: Die Formulierung sagt, was der Regelfall ist, nämlich die "Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät". Der Außnahmefall währe somit Unbestimmt. Es stellt sich die Frage, ob die FSRs überhaupt diese Regelung nutzen? Theoretisch könnte man auch das "i.d.R." herausnehmen. Das würde auf jeden Fall Klarheit schaffen. Ob die FSRs sich dann überhaupt eine eigene Ordnung geben werden und sie dort etwas anderes vereinbaren als den Regelfall muss ich leider bezweifeln. Sicherlich könnte man noch einen Satz hinzufügen: die FSRs können von dieser Regelung durch eigene Ordnung abweichen. Wird wohl nicht wirklich genutzt werden... aber von mir aus.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)
:: Die Formulierung sagt, was der Regelfall ist, nämlich die "Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät". Der Außnahmefall währe somit Unbestimmt. Es stellt sich die Frage, ob die FSRs überhaupt diese Regelung nutzen? Theoretisch könnte man auch das "i.d.R." herausnehmen. Das würde auf jeden Fall Klarheit schaffen. Ob die FSRs sich dann überhaupt eine eigene Ordnung geben werden und sie dort etwas anderes vereinbaren als den Regelfall muss ich leider bezweifeln. Sicherlich könnte man noch einen Satz hinzufügen: die FSRs können von dieser Regelung durch eigene Ordnung abweichen. Wird wohl nicht wirklich genutzt werden... aber von mir aus.
 
'''Einigung'''
* Die Formulierung des Abs. 2 Satz 1 wurde dahingegend geändert, dass "i.d.R." herausgenommen wurde
* Der Abs. 2 Satz 2 wurde hierbei wieder ergänzt, damit genau geklärt ist wie der Außnahmefall formal zu behandeln ist. "Über Abweichungen von Satz 1 entscheiden die betreffenden Organe durch Ordnung."[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)


=== Abschnitt Organe ===
=== Abschnitt Organe ===
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:: bessere Formulierung als Vorschlag: "... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet."
:: bessere Formulierung als Vorschlag: "... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet."
; Einigung: Formulierung wurde nochmals überarbeitet und lautet nunmehr: Sind in einer Fachschaft weniger als die Mindestanzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, werden die Gewählten zu gewählten Mitgliedern des StuRa, der die Fachschaft vertritt. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:44, 5. Mai 2011 (CEST)


====§ Zusammenarbeit====
====§ Zusammenarbeit====
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br>
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br>
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.
: "Gegenrede": gemäß der [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Grundordnung%2FBegr%C3%BCndung&diff=12041&oldid=11880 Ergänzung der Begründung] Im Übrigen danke ich für die Anregung zur Verbesserung durch notwendige [[Grundordnung/Begründung#Zusammenarbeit | Begründung zur Grundordnung]]
; Einigung: Bessere Formulierung zu Abs. 1 gefunden: Der StuRa bildet gemeinsam mit den Angehörigen der Hochschule, die in einer Funktion in der Selbstverwaltung zur Vertretung der Studentinnen und Studenten mitwirken, den studentischen Hochschulrat. [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]


zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br>
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br>
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br>
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br>
: "Gegenrede": Jein! :-D Ja das sollte niedergeschrieben werden, aber, aus meiner Sicht, an entsprechender Stelle: Nämlich beim StuRa.
; Einigung: Kommissionen entfallen wieder, weil es hier im Abschnitt Organe darum geht, in welchen Organen der StuRa mitwirkt. Das im Gegensatz zum § Aufgaben, wo bereits andere Aufgaben, wie das mitwirken in Kommissionen geregelt ist. [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]


=== Abschnitt Verfahren ===
=== Abschnitt Verfahren ===
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==== § Ordnungen ====
==== § Ordnungen ====
Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten.
Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten.
;Einigung : Abs 3 entfällt, da auf alle genannten Ordnungen schon verwiesen wird.
[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]

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