Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
: "Gegenrede": Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft'' zu ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft'' geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der "Dopplung" klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden. Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] | : "Gegenrede": Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft'' zu ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft'' geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der "Dopplung" klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden. Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] | ||
:: eine Satzung ist auch eine Ordnung... sicherlich kann man durch die entsprechende Kommunikation viel erreichen, aber es ist so eindeutig. Grundsätzlich muss die Satzung durch einen Sachverständigen (JustiziarIn) eh noch mal abgeprüft werden. | :: eine Satzung ist auch eine Ordnung... sicherlich kann man durch die entsprechende Kommunikation viel erreichen, aber es ist so eindeutig. Grundsätzlich muss die Satzung durch einen Sachverständigen (JustiziarIn) eh noch mal abgeprüft werden. | ||
; Einigung: Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft | ; Einigung: Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft | ||
Zeile 24: | Zeile 24: | ||
: "Gegenrede": Wozu? Es ist doch klar, dass es in der Satzung (aka Ordnung) der Studentinnen- und Studentenschaft um die, nämlich deren, Organe handelt. Etwa im ''Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen'' ist auch nicht nochmal vermerkt ''Die Bezeichnung Hochschule bezieht sich auf die Hochschulen des Freistaates Sachsen.''. Sollte dargestellt werden können, dass ein derartiger Passus notwendig ist, so schlage ich folgende Alternative vor: ''Diese Satzung'' (aka Ordnung) ''gilt für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft als Teilkörperschaft der HTW Dresden.'' -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:49, 2. Mai 2011 (CEST) | : "Gegenrede": Wozu? Es ist doch klar, dass es in der Satzung (aka Ordnung) der Studentinnen- und Studentenschaft um die, nämlich deren, Organe handelt. Etwa im ''Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen'' ist auch nicht nochmal vermerkt ''Die Bezeichnung Hochschule bezieht sich auf die Hochschulen des Freistaates Sachsen.''. Sollte dargestellt werden können, dass ein derartiger Passus notwendig ist, so schlage ich folgende Alternative vor: ''Diese Satzung'' (aka Ordnung) ''gilt für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft als Teilkörperschaft der HTW Dresden.'' -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:49, 2. Mai 2011 (CEST) | ||
:: Grundprinzip der Klarheit. Die Alternative beinhaltet das und kann übernommen werden. | :: Grundprinzip der Klarheit. Die Alternative beinhaltet das und kann übernommen werden. | ||
=== Abschnitt Grundsätzliches === | === Abschnitt Grundsätzliches === | ||
Zeile 52: | Zeile 48: | ||
::::: Wurde korregiert !!--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 15:30, 5. Mai 2011 (CEST) | ::::: Wurde korregiert !!--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 15:30, 5. Mai 2011 (CEST) | ||
==== § Gliederung ==== | ==== § Gliederung ==== | ||
Zeile 62: | Zeile 54: | ||
: "Gegenrede": Die geschaffene "''Nichtdefiniertheit''" schafft eher den Verlust zur Bestimmtheit. Was ist der "Regelfall"? Vielleicht möchte dann ja auch ein Mitglied der [[Fachschaft]] [http://www.stura.uni-leipzig.de/fileadmin/stura/wahlen/Vorlage_Antrag_auf_AEnderung_der_Zuordnung.pdf wechseln, wie beim StuRa Uni Leipzig]. Jedenfalls müssten (sollten) nach dieser Änderung dann Listen geführt werden, um Auszuweisen, dass der Regelfall besteht. Des Weiteren frage ich mich, auf welcher Grundlage dann die [[FSR]]s entscheiden können. Der [[StuRa]] kann notfalls immer entscheiden. Das ist auch der [[Grundordnung/Begründung#§ Gliederung | entsprechenden Stelle § Gliederung der Begründung]] zu entnehmen, oder? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:09, 2. Mai 2011 (CEST) | : "Gegenrede": Die geschaffene "''Nichtdefiniertheit''" schafft eher den Verlust zur Bestimmtheit. Was ist der "Regelfall"? Vielleicht möchte dann ja auch ein Mitglied der [[Fachschaft]] [http://www.stura.uni-leipzig.de/fileadmin/stura/wahlen/Vorlage_Antrag_auf_AEnderung_der_Zuordnung.pdf wechseln, wie beim StuRa Uni Leipzig]. Jedenfalls müssten (sollten) nach dieser Änderung dann Listen geführt werden, um Auszuweisen, dass der Regelfall besteht. Des Weiteren frage ich mich, auf welcher Grundlage dann die [[FSR]]s entscheiden können. Der [[StuRa]] kann notfalls immer entscheiden. Das ist auch der [[Grundordnung/Begründung#§ Gliederung | entsprechenden Stelle § Gliederung der Begründung]] zu entnehmen, oder? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:09, 2. Mai 2011 (CEST) | ||
:: Die Formulierung sagt, was der Regelfall ist, nämlich die "Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät". Der Außnahmefall währe somit Unbestimmt. Es stellt sich die Frage, ob die FSRs überhaupt diese Regelung nutzen? Theoretisch könnte man auch das "i.d.R." herausnehmen. Das würde auf jeden Fall Klarheit schaffen. Ob die FSRs sich dann überhaupt eine eigene Ordnung geben werden und sie dort etwas anderes vereinbaren als den Regelfall muss ich leider bezweifeln. Sicherlich könnte man noch einen Satz hinzufügen: die FSRs können von dieser Regelung durch eigene Ordnung abweichen. Wird wohl nicht wirklich genutzt werden... aber von mir aus. | :: Die Formulierung sagt, was der Regelfall ist, nämlich die "Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät". Der Außnahmefall währe somit Unbestimmt. Es stellt sich die Frage, ob die FSRs überhaupt diese Regelung nutzen? Theoretisch könnte man auch das "i.d.R." herausnehmen. Das würde auf jeden Fall Klarheit schaffen. Ob die FSRs sich dann überhaupt eine eigene Ordnung geben werden und sie dort etwas anderes vereinbaren als den Regelfall muss ich leider bezweifeln. Sicherlich könnte man noch einen Satz hinzufügen: die FSRs können von dieser Regelung durch eigene Ordnung abweichen. Wird wohl nicht wirklich genutzt werden... aber von mir aus. | ||
=== Abschnitt Organe === | === Abschnitt Organe === | ||
Zeile 75: | Zeile 63: | ||
:: bessere Formulierung als Vorschlag: "... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet." | :: bessere Formulierung als Vorschlag: "... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet." | ||
====§ Zusammenarbeit==== | ====§ Zusammenarbeit==== | ||
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br> | zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br> | ||
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung. | Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung. | ||
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br> | zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br> | ||
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br> | Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br> | ||
=== Abschnitt Verfahren === | === Abschnitt Verfahren === | ||
Zeile 96: | Zeile 75: | ||
==== § Ordnungen ==== | ==== § Ordnungen ==== | ||
Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten. | Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten. | ||