Bearbeiten von „Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Formular“
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== Projekt == | == Projekt == | ||
Auf Hinweis des [http://www.stura.tu-dresden.de/referent_datenschutz Referates Datenschutz] [[StuRa TU Dresden]] soll ein [[Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Formular | Formular für die Verpflichtung auf das Datengeheimnis]] erstellt werden. Dazu wurde, für die Orientierung sogar auch ein erster grober Entwurf bereitgestellt. ( | Auf Hinweis des [http://www.stura.tu-dresden.de/referent_datenschutz Referates Datenschutz] [[StuRa TU Dresden]] soll ein [[Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Formular | Formular für die Verpflichtung auf das Datengeheimnis]] erstellt werden. Dazu wurde, für die Orientierung sogar auch ein erster grober Entwurf bereitgestellt. (fertig Dezember 2011) | ||
Eventuell | Eventuell später noch einmal schicker machen ;-) | ||
== Hinweise == | == Hinweise == | ||
Das Formular hat ja auch nichts mit der Verarbeitung von Daten zu tun | Das Formular hat ja auch nichts mit der Verarbeitung von Daten zu tun sondern wirklich nur mit der '''nicht''' Weitergabe! | ||
== Entwurf == | == Entwurf == | ||
; | ; Datenschutzbestimmung des StuRa der HTW Dresden | ||
Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied | Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) verpflichtet das SächsDSG einzuhalten. | ||
Weitere Hinweis | |||
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Arbeitshilfen/VerpflichtungDatengeheimnis2.html;jsessionid=7C29DFED6A84AAC4CD3709EECBFDA76C.1_cid136?nn=408912 | |||
[…]Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) § 6 Datengeheimnis: | |||
(1) Den für eine öffentliche Stelle tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. | (1) Den für eine öffentliche Stelle tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. | ||
(2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Pflichten nach Absatz 1 sowie die sonstigen bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz zu unterrichten und auf deren Einhaltung schriftlich zu verpflichten. | (2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Pflichten nach Absatz 1 sowie die sonstigen bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz zu unterrichten und auf deren Einhaltung schriftlich zu verpflichten. [...] | ||
[ | |||
Das aktuelle SächsDSG liegt im Servicebüro des StuRa (Raum Z123) aus. | |||
Ich, | Ich, | ||
_______________________________, | _______________________________ , | ||
verpflichte mich gemäß § 6 SächsDSG auf die Einhaltung des SächsDSG. | verpflichte mich gemäß § 6 SächsDSG auf die Einhaltung des SächsDSG. | ||
_____________ | _____________ __________________ | ||
Datum Unterschrift | Datum Unterschrift | ||
Zeile 51: | Zeile 44: | ||
=== fertiger Entwurf === | === fertiger Entwurf === | ||
[http://www.stura.htw-dresden.de/stura/beauftragten/beauftragung-datenschutz/formular-datenschutzbestimmungen Formular Datenschutzbestimmungen des StuRa der HTW Dresden] | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
* [[Verpflichtung auf das Datengeheimnis]] | * [[Verpflichtung auf das Datengeheimnis]] | ||
= | GL7y3L <a href="http://cvjmhlvjhdce.com/">cvjmhlvjhdce</a> | ||