Bearbeiten von „Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Formular“
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; Verpflichtung auf das Datengeheimnis für die Mitwirkung beim StuRa HTW Dresden | ; Verpflichtung auf das Datengeheimnis für die Mitwirkung beim StuRa HTW Dresden | ||
Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied | Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) verpflichtet das SächsDSG einzuhalten. | ||
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[…] | […] | ||
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=== fertiger Entwurf === | === fertiger Entwurf === | ||
* [[website:stura/ | * [[website:stura/beauftragten/ds/formular-datenschutzbestimmungen/view]] | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
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* [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Arbeitshilfen/VerpflichtungDatengeheimnis2.html Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG, auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nebst Merkblatt] | * [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Arbeitshilfen/VerpflichtungDatengeheimnis2.html Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG, auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nebst Merkblatt] | ||
[[Kategorie:Projekt]] | [[Kategorie:Projekt]] | ||
[[Kategorie:Datenschutz]] | [[Kategorie:Datenschutz]] | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] | ||
[[Kategorie:Datenkultur]] | [[Kategorie:Datenkultur]] |