Bearbeiten von „Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung“
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Die sogenannte [[Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung]], früher [[Säumnisgebühr]], ist der Betrag, der von unserer [[Hochschule]] eingefordert werden kann, um den Aufwand auszugleichen, der durch einzelne von uns [[Studentinnen und Studenten]] entstand, weil wir uns nicht fristgemäß (gemäß [[Immatrikulationsordnung HTW_Dresden/Dokument#§ 11 Rückmeldung | § 11]] [[ImmaO]] und wohl [[i.V.m. | Die sogenannte [[Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung]], früher [[Säumnisgebühr]], ist der Betrag, der von unserer [[Hochschule]] eingefordert werden kann, um den Aufwand auszugleichen, der durch einzelne von uns [[Studentinnen und Studenten]] entstand, weil wir uns nicht fristgemäß (gemäß [[Immatrikulationsordnung HTW_Dresden/Dokument#§ 11 Rückmeldung | § 11]] [[ImmaO]] und wohl [[i.V.m.]] [[Studienjahresablaufplan#Rückmeldungszeitraum für das Folgesemester | Rückmeldungszeitraum laut Studienjahresablaufplan]]) [[Rückmeldung | zurückgemeldet]] haben. | ||
[[Kategorie:Gebühr]] | [[Kategorie:Gebühr]] |