Bearbeiten von „Wahlen zu den Organen der Hochschule“
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=== Rücktritt === | === Rücktritt === | ||
Der | Der Antrag auf '''Rücktritt''' ist grundsätzlich jederzeit möglich. Für die Aufgabe (den Rücktritt von) der Funktion in der Selbstverwaltung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser sollte als Entscheidungsgrundlage für die [[Wahlleitung HTW Dresden]] im Antrag benannt sein. Der Antrag ist an die [[Wahlleitung HTW Dresden]] zu richten. Diese entscheidet dann gemäß [[Wahlordnung HTW Dresden/Dokument#§ 19 Annahme der Wahl | § 19]] [[Wahlordnung HTW Dresden]] darüber. | ||
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