Wahlen zu den Organen der Hochschule: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Wahlleitung Hochschulwahlen === | === Wahlleitung Hochschulwahlen === | ||
Gemäß der [[Wahlordnung HTW Dresden|Wahlordnung der HTW Dresden]] leitet die [[Kanzlerin oder Kanzler HTW Dresden|Kanzlerin]] die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der [[Gremienbetreuung HTW Dresden]]. Das gilt aber alles nicht für die [[Wahlen | Gemäß der [[Wahlordnung HTW Dresden | Wahlordnung der HTW Dresden]] leitet die [[Kanzlerin oder Kanzler HTW Dresden|Kanzlerin]] die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der [[Gremienbetreuung HTW Dresden]]. Das gilt aber alles nicht für die [[Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft|rein studentischen Wahlen]]. | ||
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Die Dauer der Wahlperioden ist [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Wahl_zu_den_Organen_der_Hochschulen# | [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Wahl_zu_den_Organen_der_Hochschulen#F.C3.BCr_welche_Dauer_wird_gew.C3.A4hlt.3F Die Dauer der Wahlperioden ist sachsenweit einheitlich]. | ||
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Der [[Antrag]] auf '''Rücktritt''' ist grundsätzlich jederzeit möglich. Der Antrag kann ein formloses Schreiben sein. Ein unterstützendes [[Wahlen/Formulare#Ablehnung der Wahl oder Rücktritt für ein Organe der Hochschule | Formblatt]] seitens des [[StuRa]] ist [[:Kategorie:Idee | beabsichtigt]]. Für die Aufgabe (den Rücktritt von) der Funktion in der Selbstverwaltung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser sollte als Entscheidungsgrundlage für die [[Wahlleitung HTW Dresden]] im Antrag benannt sein. Der Antrag ist an die [[Wahlleitung HTW Dresden]] zu richten. Diese entscheidet dann gemäß [[Wahlordnung HTW Dresden/Dokument#§ 19 Annahme der Wahl | § 19]] [[Wahlordnung HTW Dresden]] darüber. Zurückgetretene sollten sich zur Entscheidung schriftlich [[Bescheid]] geben lassen. | |||
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[[Kategorie:Wahlen]] | |||
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Aktuelle Version vom 22. April 2011, 06:38 Uhr
Grundlage[Bearbeiten]
Wahlordnung HTW Dresden[Bearbeiten]
Wie jede Hochschule in Sachsen hat unsere HTW Dresden eine Wahlordnung.
Zuständigkeit[Bearbeiten]
Verantwortlichkeit[Bearbeiten]
Wahlorgane der Hochschule[Bearbeiten]
Aus der Wahlordnung der Hochschule ergeben sich sich mehrere Organe:
- Wahlleiterin oder Wahlleiter der Hochschule (mit Stellvertreterin oder Stellvertreter)
- Wahlausschuss der Hochschule
- Wahlvorstände der Hochschule
- (Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Hochschule)
Wahlleitung Hochschulwahlen[Bearbeiten]
Gemäß der Wahlordnung der HTW Dresden leitet die Kanzlerin die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der Gremienbetreuung HTW Dresden. Das gilt aber alles nicht für die rein studentischen Wahlen.
Wahlen[Bearbeiten]
Grundsätze[Bearbeiten]
Wer wählt?[Bearbeiten]
Trotz der unterschiedlichen Wahlordnungen der Hochschule ist das grundsätzlich sachsenweit einheitlich.
Für welche Dauer wird gewählt?[Bearbeiten]
Die Dauer der Wahlperioden ist sachsenweit einheitlich.
Wer muss mindestens vertreten sein?[Bearbeiten]
Die ordnungsgemäße Zusammensetzung ist das sachsenweit einheitlich.
Organe der zentralen Ebene[Bearbeiten]
Organe der Fakultät[Bearbeiten]
Fakultätsrat[Bearbeiten]
Annahme der Wahl[Bearbeiten]
Nichtannahme der Wahl[Bearbeiten]
Rücktritt[Bearbeiten]
Der Antrag auf Rücktritt ist grundsätzlich jederzeit möglich. Der Antrag kann ein formloses Schreiben sein. Ein unterstützendes Formblatt seitens des StuRa ist beabsichtigt. Für die Aufgabe (den Rücktritt von) der Funktion in der Selbstverwaltung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser sollte als Entscheidungsgrundlage für die Wahlleitung HTW Dresden im Antrag benannt sein. Der Antrag ist an die Wahlleitung HTW Dresden zu richten. Diese entscheidet dann gemäß § 19 Wahlordnung HTW Dresden darüber. Zurückgetretene sollten sich zur Entscheidung schriftlich Bescheid geben lassen.