Studentenbegehren: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
angelegt und erste gedanken |
(kein Unterschied)
|
Version vom 6. Mai 2011, 14:52 Uhr
Grundsätzliches
Studentenbegehren sind das kleiner Pendant zu Bürgerbegehren. Stimmt mindestens ein bestimmter Anteil an StudentInnen via Unterschrifftenliste o.ä. für eine bestimmte Sache, wird eine Entscheidung im zuständigen Gremium angestrebt. Oder aber es wird ein Studentenentscheid zur betreffenden Sache durchgeführt.
Bindend sollte ein solchen Begehren für Organe der Studentenschaft, jedoch möglichst auch für Hochschulgremien sein, sofern es positiv ausgegangen ist.