Diskussion:Bereich Gebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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der [[Bereich Gebühren | Artikel des Bereiches]] soll eigentlich zur Beschreibung des Bereiches dienen. Weitere Inhalte sollten sich eher in anderen Artikeln wiederfinden, die entsprechend zu [[:Kategorie:Gebühren | kategorisieren]] sind.
der [[Bereich Gebühren | Artikel des Bereiches]] soll eigentlich zur Beschreibung des Bereiches dienen. Weitere Inhalte sollten sich eher in anderen Artikeln wiederfinden, die entsprechend zu [[:Kategorie:Gebühren | kategorisieren]] sind.
Konkret: Erstelle doch die Artikel [[Studiengebühr]] und [[Verwaltungsgebühr]] und übertrage dorthin die durch dich erarbeiten Inhalte.
Im Übrigen kannst (sollst) du auch gern deine [[Einarbeitung]] speziell [[Bereichsleitung Gebühren/Einarbeitung | als Bereichsleitung Gebühren]], aber auch für andere, für die [[Nachfolge]] festhalten.


Kollegiale
Kollegiale


-- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 23:12, 2. Sep 2011 (CEST)
-- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 23:12, 2. Sep 2011 (CEST)
== Verweis [[Bereich Gebühren#Zweitstudiumsgebühren | Zweitstudium]] ==
Salve [[Bereich Gebühren]],<br>
lieber [[Benutzer:SvenHoser | Sven]],
du schreibst was von [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7711514182347&jlink=p23 § 23 SächsHSG]. Das verstehe ich nicht. Zumal der § keinen derartigen Abs. hat.
Ich denke, dass [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7711514182347&jlink=p12 § 12] [[SächsHSG]] herangezogen werden sollte.
Kollegiale
-- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 23:18, 2. Sep 2011 (CEST)

Aktuelle Version vom 2. September 2011, 22:28 Uhr

Gegenstand des Artikels[Bearbeiten]

Salve Bereich Gebühren,
lieber Sven,

der Artikel des Bereiches soll eigentlich zur Beschreibung des Bereiches dienen. Weitere Inhalte sollten sich eher in anderen Artikeln wiederfinden, die entsprechend zu kategorisieren sind.

Konkret: Erstelle doch die Artikel Studiengebühr und Verwaltungsgebühr und übertrage dorthin die durch dich erarbeiten Inhalte.

Im Übrigen kannst (sollst) du auch gern deine Einarbeitung speziell als Bereichsleitung Gebühren, aber auch für andere, für die Nachfolge festhalten.

Kollegiale

-- PaulRiegel 23:12, 2. Sep 2011 (CEST)

Verweis Zweitstudium[Bearbeiten]

Salve Bereich Gebühren,
lieber Sven,

du schreibst was von § 23 SächsHSG. Das verstehe ich nicht. Zumal der § keinen derartigen Abs. hat.

Ich denke, dass § 12 SächsHSG herangezogen werden sollte.

Kollegiale

-- PaulRiegel 23:18, 2. Sep 2011 (CEST)