Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung von 7. Juni 2011: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Formalia)
K (Rechtschreibung, Datum)
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden


<p><big>Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>
<p><big>Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>


<p>Vom Juni 2011</p>
<p>Vom 07. Juni 2011</p>


== Artikel 1 ==
== Artikel 1 ==
Zeile 24: Zeile 24:


== Artikel 2 ==
== Artikel 2 ==
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 22. Juni 2010. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Beginn des Wintersemester 2011/12 in Kraft.


Dresden, den Juni 2010
Dresden, den 08. Juni 2011


{|  
{|  
Zeile 33: Zeile 33:
| ……………………………………………………
| ……………………………………………………
|-
|-
| Mathias Jakobi
| Matthias Jakobi
| Sören Sebischka-Klaus
| Sören Sebischka-Klaus
|-
|-
Zeile 42: Zeile 42:




Die Änderung wurde am 09. Juli 2009 vom Rektorat genehmigt.
Die Änderung wurde am 28. Juni 2011 vom Rektorat genehmigt.




Dresden, den 01. November 2010
Dresden, den 28. Juni 2011





Aktuelle Version vom 14. Oktober 2011, 15:09 Uhr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Vom 07. Juni 2011

Artikel 1[Bearbeiten]

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 16. Juni 2009 wird wie folgt geändert:


1. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung[Bearbeiten]

a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“.

b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.

2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.

3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."


Artikel 2[Bearbeiten]

Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Beginn des Wintersemester 2011/12 in Kraft.

Dresden, den 08. Juni 2011

…………………………………………………… ……………………………………………………
Matthias Jakobi Sören Sebischka-Klaus
Sprecher Sprecher


Die Änderung wurde am 28. Juni 2011 vom Rektorat genehmigt.


Dresden, den 28. Juni 2011


……………………………………………………
Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel
Rektor