Organ: Unterschied zwischen den Versionen
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Organe sind juristische Personen und bestehen aus [[Gremien]]. Aus der Satzung und Geschäftsordnung ergibt sich wofür und wie sie handeln dürfen. Bei der Haftung unterscheidet man zwischen privatrechtlichen Handeln (§ 89 Abs. 1 BGB, bzw. § 31 BGB) und öffentlich-rechtlichen Handeln (Amtshaftung). | Organe sind juristische Personen und bestehen aus [[Gremien]]. Aus der Satzung und Geschäftsordnung ergibt sich wofür und wie sie handeln dürfen. Bei der Haftung unterscheidet man zwischen privatrechtlichen Handeln (§ 89 Abs. 1 BGB, bzw. § 31 BGB) und öffentlich-rechtlichen Handeln (Amtshaftung). | ||
== Siehe auch == | |||
* [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]] | |||
* [[Organe HTW Dresden]] | |||
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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2011, 18:43 Uhr
Organe sind juristische Personen und bestehen aus Gremien. Aus der Satzung und Geschäftsordnung ergibt sich wofür und wie sie handeln dürfen. Bei der Haftung unterscheidet man zwischen privatrechtlichen Handeln (§ 89 Abs. 1 BGB, bzw. § 31 BGB) und öffentlich-rechtlichen Handeln (Amtshaftung).