Meinungsbild: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Meinungsbild kann eingeholt werden, um aktuelle Befindlichkeiten zu einem Antrag klar aufzuzeigen. Zu einem konkreten Antrag können dabei alle Anwesenden (nicht zwangsläufig stimmberechtigte Mitglieder) Zustimmmung oder Ablehnung durch Handzeichen ausdrücken. Eine Enthaltung als solche gibt es nicht als Wahloption, kann aber implizit durch eine Nichtbeteiligung zum Ausdruck gebracht werden. Das Ergebnis eines Meinungsbildes dient der Entscheidungsfindung, ist aber für den StuRa in seinen Entscheidungen nicht bindend. Eine Wahl durch Meinungsbild ist nicht möglich. | Ein Meinungsbild kann eingeholt werden, um aktuelle Befindlichkeiten zu einem Antrag klar aufzuzeigen. Zu einem konkreten Antrag können dabei alle Anwesenden (nicht zwangsläufig stimmberechtigte Mitglieder) Zustimmmung oder Ablehnung durch Handzeichen ausdrücken. Eine Enthaltung als solche gibt es nicht als Wahloption, kann aber implizit durch eine Nichtbeteiligung zum Ausdruck gebracht werden. Das Ergebnis eines Meinungsbildes dient der Entscheidungsfindung, ist aber für den StuRa in seinen Entscheidungen nicht bindend. Eine Wahl durch Meinungsbild ist nicht möglich. | ||
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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2011, 18:48 Uhr
Ein Meinungsbild kann eingeholt werden, um aktuelle Befindlichkeiten zu einem Antrag klar aufzuzeigen. Zu einem konkreten Antrag können dabei alle Anwesenden (nicht zwangsläufig stimmberechtigte Mitglieder) Zustimmmung oder Ablehnung durch Handzeichen ausdrücken. Eine Enthaltung als solche gibt es nicht als Wahloption, kann aber implizit durch eine Nichtbeteiligung zum Ausdruck gebracht werden. Das Ergebnis eines Meinungsbildes dient der Entscheidungsfindung, ist aber für den StuRa in seinen Entscheidungen nicht bindend. Eine Wahl durch Meinungsbild ist nicht möglich.